Was ist der Berner Holzförderungsfonds?

Der Berner Holzförderungsfonds BHFF ist der Selbsthilfefonds der Berner Waldeigentümer.
Der BHFF wurde 2005 gegründet, nachdem die Beteiligung am Schweizerischen Selbsthilfefonds aufgrund von Differenzen in Bezug auf Transparenz, Geschäftsführung und Mittelverwendung aufgegeben wurde.

Der BHFF wird durch eine kantonale eigenständige Kommission verwaltet, die unabhängig vom Vorstand der Berner Waldbesitzer BWB Finanzierungsgesuche behandelt. Im Vordergrund steht eine positive Wirkung zu Gunsten der Berner Waldeigentümer im Bereich der Waldbewirtschaftung und Holznutzung. Die Arbeit der BHFF Kommission richtet sich nach dem jeweils gültigen:

- BHFF Reglement (Teil der Statuten der Berner Waldbesitzer BWB)
- BHFF Beitragskriterien und -bedingungen (beide nebenstehend als Download verfügbar)

 

Wie wird der Fonds finanziert?

Jeder Berner Waldbesitzer ist gemäss dem Bernischen Waldgesetz und der Waldverordnung verpflichtet, sich an den Selbsthilfemassnahmen der Waldwirtschaft zu beteiligen. Die Berner Waldbesitzer haben zu diesem Zweck den Berner Holzförderungsfonds BHFF eingerichtet. Mit der Entrichtung des Beitrages erfüllen Sie ihre gesetliche Pflicht und tragen zur Stärkung der Wald- und Holzwirtschaft bei. (Waldbesitzer, die sich nicht am BHFF beteiligen, können von öffentlichen Beiträgen durch den Forstdienst ausgeschlossen werden und kommen auch nicht in den Genuss der möglichen Leistungen und Vergünstigungen aus dem BHFF und der Berner Waldbesitzer BWB).

 

Inkasso und Auszahlung im BHFF

 


Was passiert mit den Beiträgen?

Lignum, CEDOTEC und Holzenergie Schweiz sowie weitere Organisationen, wie z.B. Holz Marketing Schweiz, engagieren sich auf nationaler Ebene für eine vermehrte Holzverwendung. Dank diesen Engagements sind heute mehrgeschossige Bauten aus Holz möglich und Holzenergie erlebt einen Boom. Dies zum Vorteil aller Waldbesitzer und der Umwelt.


Administration

Der BHFF wird durch die Geschäftsstelle der Berner Waldbesitzer BWB verwaltet. Die Arbeiten umfassen das Inkasso der BHFF Beiträge bei den rund 34‘000 Waldeigentümern im Kanton Bern sowie die Auszahlung an Projekte, Bildung, Interessenvertretung,  Forschung und Innovation.


Jedermann kann Finanzierungsgesuche an den BHFF stellen. Über die Gesuche entscheidet die BHFF-Kommission, die aus Vertretern aller Landesteile zusammengesetzt ist. Sie entscheidet auf Grundlage des BHFF Reglementes, welches ein Anhang in den Statuten der Berner Waldbesitzer ist und speziell erarbeiteter Finanzierungskriterien sowie der bisherigen Finanzierungspraxis. Die BHFF Kommission ist unabhängig vom Vorstand der Berner Waldbesitzer BWB und entscheidet abschliessend.