Die Meldung des BHFF Beitrag erfolgt als Selbstdeklaration der Waldeigentümerin/ des Waldeigentümers.
Organisationen, die jährlich Holz schlagen, sind gebten, das Formular Dauermeldung zu verwenden.
Waldeigentümer/innen, die gelegentlich Holz (mit einer Holzschlagbewilligung) schlagen, sind erhalten grundsätzlich eine Zahlungseinladung. In dringenden Fällen kann die Zahlungseinladung via Einzelmeldung ausgelöst werden.