Neues Wildschadengutachten

Das neue Wildschadengutachten des Kantons Bern zeigt eine weitere Verschlechterung einer seit langer Zeit drastischen Wildschadensituation. Die zusätzliche, neue Aufnahmemethode bestätigt, dass auf rund 50% der Waldfläche klimataugliche Baumarten kaum bis gar nicht aufwachsen wegen überhöhter Wildbestände. Der Verband der Berner Waldbesitzer fordert eine Abkehr der bisherigen Art und Weise, wie der Kanton darauf reagiert: Es müssen langfristige und klare Ziele für tiefere Schalenwildbestände festgelegt werden, um die dringend benötigten Verbesserungen der Wildschadensituation endlich zu erreichen.

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Waldbesitzer wählen Waldbesitzer

Der Verband der Berner Waldbesitzer möchte Ihnen unsere drei Vorstandsmitglieder Andreas Gafner, Martin Schlup und Ernst Wandfluh für die Wahl in den Nationalrat empfehlen. Alle Kandidaten zeichnen sich durch ihr grosses Engagement für die Interessen der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer aus.

 

Unterstützen Sie mit ihrem Urnengang unsere Kandidaten, damit auch zukünftig die waldrelevanten Themen in der nationalen Politik Gewicht haben. 

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Neue Geschäftsführung BWB gewählt

Der Vorstand BWB hat am 16. Februar Anja-Christine Leser zur neuen Geschäftsführerin BWB gewählt. Sie wird ihre Stelle am 1. Juni antreten.

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Berner Waldbesitzer stellen Weichen für die Zukunft

Die Generalversammlung der Berner Waldbesitzer BWB 2022 fand am 28. Oktober in Habkern statt. Am Vormittag stand die Besichtigung des örtlichen Waldreservats Beatenberg-Habkern auf dem Programm, am Nachmittag wurde unter anderem ein neuer Vorstand gewählt sowie der Beitritt des Verbands zur Branchenorganisation «Lignum Holzwirtschaft Bern» beschlossen.

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Der Wald ruft am 14. Mai nach Rüschegg zum Fest!

 

Seine vielfältigen Leistungen und seine Funktion als Lebensraum stehen am Wald- und Holztag Gantrisch (WAHOGA) im Zentrum.

 

Wald- und Holzberufe von Forstwart*in bis Schreiner*in demonstrieren ihr Können, Waldpädagog*innen und -expert*innen vermitteln spannendes Wissen rund um den Wald, Spiele, eine Festwirtschaft sowie Musik und ein Festakt laden zum Verweilen unter den Baumkronen ein. Alle Interessierten sind eingeladen, den rund 3 km langen Waldrundgang entlang 30 spannender Erlebnisstände zu entdecken. Die WAHOGA 2022 ist ein gemeinsames Projekt von Forst Gantrisch, dem Naturpark Gantrisch sowie unterstützenden regionalen Unternehmen und Institutionen. 

 

 

 

Alle weiteren Informationen und das Programm finden Sie auf www.gantrisch.ch/wahoga

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Politisches Waldbarometer BE

Der Kanton Bern hat am 27. März Regierung und Parlament neu gewählt. Für die Waldbesitzer stellt sich die Frage, wie sich die veränderten Sitzverhältnisse im Grossen Rat auf den Wald und das Grundeigentum auswirken. Wir haben das Abstimmungsverhalten der Grossrätinnen und Grossräten in der letzten Legislaturperiode  genauer unter die Lupe genommen und die Abstimmunsgprotokolle zu 18 waldrelevanten Vorstössen ausgewertet (öffentlich zugänglich unter www.gr.be.ch).  Die untersuchten Vorstösse lassen sich dabei in drei Kategorien bündeln:

  • Vorstösse, welche die Förderung des einheimischen Holzes als Baustoff und Energieträger beabsichtigen.
  • Vorstösse, welche verbesserte Rahmenbedingungen zur Sicherung und Bereitstellung gesellschaftlich nachgefragter Waldleistungen fordern. Dazu zählen beispielsweise Beiträge an Forstschutz und Schutzwaldpflege, aber auch verbesserte Rahmenbedingungen für den Vertragsnaturschutz.
  • Vorstösse, welche auf neue Bewirtschaftungsauflagen und Eigentumseinschränkungen abzielen. Darunter fallen u.a. die Einführung einer Neophytenbekämpfungspflicht, der staatliche Ausbau der Mountainbike-Infrastruktur, wie auch die Forderung nach grundeigentümerverbindlicher «Sicherung» von Flächen über Grundbucheinträge.

Die Ergebnisse zeigen die anteilsmässige Übereinstimmung der Fraktionen mit der Haltung BWB sowie die Streuung innerhalb der Fraktionen. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Grossräte finden Sie weiter unten als Download.

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Neues Wildschadengutachten

Das neue Wildschadengutachten des Kantons Bern zeigt eine weitere Verschlechterung einer seit langer Zeit drastischen Wildschadensituation. Die zusätzliche, neue Aufnahmemethode bestätigt, dass auf rund 50% der Waldfläche klimataugliche Baumarten kaum bis gar nicht aufwachsen wegen überhöhter Wildbestände. Der Verband der Berner Waldbesitzer fordert eine Abkehr der bisherigen Art und Weise, wie der Kanton darauf reagiert: Es müssen langfristige und klare Ziele für tiefere Schalenwildbestände festgelegt werden, um die dringend benötigten Verbesserungen der Wildschadensituation endlich zu erreichen.

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Waldbesitzer wählen Waldbesitzer

Der Verband der Berner Waldbesitzer möchte Ihnen unsere drei Vorstandsmitglieder Andreas Gafner, Martin Schlup und Ernst Wandfluh für die Wahl in den Nationalrat empfehlen. Alle Kandidaten zeichnen sich durch ihr grosses Engagement für die Interessen der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer aus.

 

Unterstützen Sie mit ihrem Urnengang unsere Kandidaten, damit auch zukünftig die waldrelevanten Themen in der nationalen Politik Gewicht haben. 

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Neue Geschäftsführung BWB gewählt

Der Vorstand BWB hat am 16. Februar Anja-Christine Leser zur neuen Geschäftsführerin BWB gewählt. Sie wird ihre Stelle am 1. Juni antreten.

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Berner Waldbesitzer stellen Weichen für die Zukunft

Die Generalversammlung der Berner Waldbesitzer BWB 2022 fand am 28. Oktober in Habkern statt. Am Vormittag stand die Besichtigung des örtlichen Waldreservats Beatenberg-Habkern auf dem Programm, am Nachmittag wurde unter anderem ein neuer Vorstand gewählt sowie der Beitritt des Verbands zur Branchenorganisation «Lignum Holzwirtschaft Bern» beschlossen.

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Der Wald ruft am 14. Mai nach Rüschegg zum Fest!

 

Seine vielfältigen Leistungen und seine Funktion als Lebensraum stehen am Wald- und Holztag Gantrisch (WAHOGA) im Zentrum.

 

Wald- und Holzberufe von Forstwart*in bis Schreiner*in demonstrieren ihr Können, Waldpädagog*innen und -expert*innen vermitteln spannendes Wissen rund um den Wald, Spiele, eine Festwirtschaft sowie Musik und ein Festakt laden zum Verweilen unter den Baumkronen ein. Alle Interessierten sind eingeladen, den rund 3 km langen Waldrundgang entlang 30 spannender Erlebnisstände zu entdecken. Die WAHOGA 2022 ist ein gemeinsames Projekt von Forst Gantrisch, dem Naturpark Gantrisch sowie unterstützenden regionalen Unternehmen und Institutionen. 

 

 

 

Alle weiteren Informationen und das Programm finden Sie auf www.gantrisch.ch/wahoga

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Politisches Waldbarometer BE

Der Kanton Bern hat am 27. März Regierung und Parlament neu gewählt. Für die Waldbesitzer stellt sich die Frage, wie sich die veränderten Sitzverhältnisse im Grossen Rat auf den Wald und das Grundeigentum auswirken. Wir haben das Abstimmungsverhalten der Grossrätinnen und Grossräten in der letzten Legislaturperiode  genauer unter die Lupe genommen und die Abstimmunsgprotokolle zu 18 waldrelevanten Vorstössen ausgewertet (öffentlich zugänglich unter www.gr.be.ch).  Die untersuchten Vorstösse lassen sich dabei in drei Kategorien bündeln:

  • Vorstösse, welche die Förderung des einheimischen Holzes als Baustoff und Energieträger beabsichtigen.
  • Vorstösse, welche verbesserte Rahmenbedingungen zur Sicherung und Bereitstellung gesellschaftlich nachgefragter Waldleistungen fordern. Dazu zählen beispielsweise Beiträge an Forstschutz und Schutzwaldpflege, aber auch verbesserte Rahmenbedingungen für den Vertragsnaturschutz.
  • Vorstösse, welche auf neue Bewirtschaftungsauflagen und Eigentumseinschränkungen abzielen. Darunter fallen u.a. die Einführung einer Neophytenbekämpfungspflicht, der staatliche Ausbau der Mountainbike-Infrastruktur, wie auch die Forderung nach grundeigentümerverbindlicher «Sicherung» von Flächen über Grundbucheinträge.

Die Ergebnisse zeigen die anteilsmässige Übereinstimmung der Fraktionen mit der Haltung BWB sowie die Streuung innerhalb der Fraktionen. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Grossräte finden Sie weiter unten als Download.

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Lea Imola übernimmt die Geschäftsführung der Berner Waldbesitzer BWB von Stefan Flückiger

Nachfolge Geschäftsführung der Berner Waldbesitzer BWB gewählt

Bern, 21.01.2018 - An der Vorstandssitzung vom 19. Januar wurde die neue Geschäftsführerin der BWB gewählt. Lea Imola tritt die Nachfolge von Stefan Flückiger im Juli 2018 an und wird in einer Übergangsphase ab Februar für die BWB tätig sein.

Einstimmig hat der Vorstand der BWB am letzten Freitag beschlossen, Lea Imola als zukünftige  Geschäftsführerin zu wählen. Sie tritt die Nachfolge von Stefan Flückiger an, der neben seiner Tätigkeit beim BWB Betriebsleiter des Forstbetriebs der Burgergemeinde Bern ist. 

 

Die zunehmenden Aufgaben beider Tätigkeitsfelder lassen sich nicht mehr in Personalunion vereinbaren. Deshalb wurde im September 2017 eine Findungskommission (Ausschuss des Vorstands) beauftragt, eine geeignete Nachfolge mit fundierten forstfachlichen Kompetenzen und einer klaren Eigentümer- und Arbeitgeber-Gesinnung zu finden.

 

Lea Imola ist Forstingenieurin FH und hat berufliche Erfahrungen im forstpolitischen- und pädagogischen Umfeld. Sie bringt die notwendigen Qualitäten für die anspruchsvolle Arbeit als Geschäftsführerin mit und wird sich als junge treibende Kraft für die Interessen der Waldeigentümer einsetzen.

 

Ab 1. Februar wird Lea Imola im Teilzeitpensum für die BWB im Einsatz sein und dabei vom momentanen Geschäftsführer im Übergangsprozess begleitet. Der Vorstand dankt Stefan Flückiger für seinen grossen, unermüdlichen Einsatz zu Gunsten der Berner Waldbesitzer und heisst Lea Imola als neue Geschäftsführerin herzlich willkommen!

 

Kontakt: 

Erich von Siebenthal, 078 856 12 40

Lea Imola, lea.imola@bernerwald.ch

Stefan Flückiger, 079 319 12 51 gf@bernerwald.ch

 

WaldPlus GmbH und Refresher Kurse für "Sturmholz rüsten"

Berner Waldbesitzer BWB setzen Entwicklungsstrategie um

 

Die Berner Waldbesitzer BWB setzen die, mit dem Kantonalen Amt für Wald und dem Volkswirtschaftsdirektor vereinbarte, Entwicklungsstrategie um.

Am 15. Januar 2018 haben sie das Dienstleistungsunternehmen WaldPlus GmbH, welches das Programm "DL-BWB" ablöst, im Handelsregister eingetragen. Die WaldPlus erbring Dienstleistungen für Waldbesitzer und Forstbetrieb im Interesse der Waldeigentümer. Sie gehört zu 100% dem Verband Berner Waldbesitzer. Die Geschäftsführung wird durch Vorstandsmitglieder und den Geschäftsführer der Berner Waldbesitzer wahrgenommen.

 

Refresher-Kurse "Sturmholz rüsten"

Sturmholz bietet besondere Gefahren. Nicht alle Forstfachleute und Selbstbewirtschafter haben Erfahrung im Sturmholz rüsten. Aus diesem Grund bietet WaldPlus im Auftrag der Berner Waldbesitzer eintägige Kurse an, in denen die Besonderheiten beim Rüsten von Sturmholz geschult werden.

Die Kurse können ab sofort unter folgendem Link gebucht werden:

https://www.bwb-pfb.ch/kurse-weiterbildung

 

Kursobjekte melden und von der "Entschärfungsleistung" profitieren

Waldbesitzer mit Sturmschäden, können ihre Wälder als Kursobjekte melden.

Die Anforderungen an Kursobjekte können unter nachstehendem Download nachgelesen werden.

 

 

 

 

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"Burglind" mit Umsicht und Verstand an die Aufarbeitung

Der Sturm "Burglind" hat nach ersten Schätzungen zwischen 300'000 - 400'000 Festmeter Holz im Kanton Bern geworfen. Effektiv auf den Markt dürften ca. 100'000 - 150'000 Festmeter Stammholz kommen. Dies ist weniger als die Holzmenge, die die Berner Waldbesitzer auch normalerweise in den Wintermonaten bereitstellen.

 

Der Verband Berner Waldbesitzer BWB unterstützt die regionalen Waldbesitzerorganisationen und Waldbesitzer bei ihrer Arbeit. Eine erste Absprache zwischen dem Forstdienst und einem Ausschuss des Vorstandes der Berner Waldbesitzer BWB hat heute stattgefunden. Am Montag 15.1.2018 findet eine a.o. Präsidentenkonferenz statt. Dank der seit Lothar aufgebauten Holzvermarktungsorganisationen der Waldbesitzer, leistungsfähigen Forstunternehmer- und Forstbetriebsstrukturen und einem gut funktionierenden Forstdienst, ist der BWB überzeugt, dass die Folgen von "Burglind" in der regulären Nutzung aufgearbeitet werden können.

 

Mit seinem Dienstleistungsunternehmen DL-BWB unterstützt der BWB zudem in den übergeordneten und zu koordinierenden Aufgaben über den gesamten Kanton - wo dies nötig ist. Der BWB gibt folgende Empfehlungen an die Waldbesitzer:

  • Ordentliche geplante Holzschläge sind bis auf weiteres zurückzustellen - oder bei konkreter Bestellung zu realisieren.
  • Die Aufarbeitung von Holz unter Spannungen ist mit erheblichen Risiken verbunden. DL-BWB plant aktuell kurze "Fresh-Up" Kurse für Selbstbewirtschafter.
  • Holz ist über die bestehenden Holzvermarktungsorganisationen der Berner Waldbesitzer an den Markt zu bringen. Die Holzmärkte sind grundsätzlich aufnahmefähig - es sind keine ungewöhnlichen Holzmengen zu erwarten.
  • Um die Aufarbeitungskosten möglichst gering zu halten empfehlen die Berner Waldbesitzer eine koordinierte Aufarbeitung durch die Waldbesitzer. Die regionalen Dienstleistungsunternehmen der Waldbesitzer können hier Unterstützung bieten (www.bernerwaldundholz.ch).

 

Weitere Informationen folgen nach der a.o. Präsidentenkonferenz vom 15.1.2018.

 

 

 

 

Die Berner Waldbesitzer BWB wünschen ein erfolgreiches 2018

Neubesetzung Geschäftsführung BWB. Rekrutierung Nachfolge für S. Flückiger gestartet

Am 13. September 2017 hat unser Geschäftsführer, Stefan Flückiger, den Vorstand der Berner Waldbesitzer in Kenntnis gesetzt, dass er bis spätestens am 30. Juni 2018 die Geschäftsführung zur Verfügung stellt. Die zunehmenden Aufgaben und Herausforderungen in seinen zwei Tätigkeitsfeldern (Betriebsleiter Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern und Geschäftsführer BWB) lassen sich inskünftig nicht in der nötigen Qualität in Personalunion erfüllen. Diese vorausschauende Einschätzung hat ihn zur Kündigung bewogen. Stefan Flückiger sichert gleichzeitig zu, dass er im Übergangsprozess und auch nach Ausscheiden aus der Geschäftsführung mit allen vorhandenen Kräften den BWB unterstützen wird und im Rahmen seiner Möglichkeiten bei Bedarf zur Verfügung steht. Mit dem Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern bleibt er ein überregionales Mitglied der Berner Waldbesitzer BWB.

 

Der Vorstand hat den Entscheid mit Bedauern aber auch mit Verständnis zur Kenntnis genommen und den Findungsprozess für eine Nachfolge gestartet. Die Analyse der Ausgangslage ergibt, dass die Geschäftsstelle erneut durch eine Person mit fundierten forstfachlichen Kompetenzen sowie einer klaren Eigentümer- und Arbeitgeber-Gesinnung besetzt werden soll. Die Stelle wird öffentlich ausgeschrieben. Eine Findungskommission (Ausschuss des Vorstandes) prüft die Bewerbungen und legt eine Auswahl geeigneter Bewerbungen dem Vorstand zum Entscheid vor. Geplant ist, dass die Nachfolge bis Ende Jahr bestimmt werden kann.

 

Der Vorstand dankt Stefan Flückiger für seinen grossen, unermüdlichen Einsatz zu Gunsten der Berner Waldbesitzer. Er hat zusammen mit dem Vorstand unseren Verband in kurzer Zeit seit der Gründung klar und unmissverständlich positioniert und damit einen wesentlichen Beitrag für die Anliegen der Waldbesitzer geleistet.

 

 

 

 

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Tage des Schweizer Holzes am 15./16. September 2017 in der ganzen Schweiz

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Papierfabrik Utzenstorf: Wirtschaftliche Situation zwingt zur  Bündelung der Kräfte mit Perlen Papier 

 

Die Papierfabrik Utzenstorf AG und die Perlen Papier AG sind übereingekommen, die Produktion von Zeitungsdruckpapier am Standort Perlen zu konzentrieren. Der schrump-fende Zeitungspapiermarkt sowie der anhaltende Margendruck durch den tiefen Euro-kurs erfordern diese Massnahme. Damit kann die Produktion dieser Papiere und vor allem auch die ökologisch sinnvolle und energieeffiziente Verwertung des Altpapiers in der Schweiz weiterhin sichergestellt werden. 

Seit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses am 15. Januar 2015 ist die Überlebensfähigkeit der Papierfabrik Utzenstorf trotz ausserordentlichen Anstrengungen des Managements, der Mitar-beitenden, der Lieferanten und der Kunden kritisch geworden. Bereits im Dezember 2015 musste das Unternehmen finanziell restrukturiert und refinanziert werden. Diese Massnahmen haben leider nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der finanziellen Situation geführt. 

Mit dem per 31. Dezember 2017 beabsichtigten Verkauf des Geschäftes an Perlen Papier und der damit verbundenen Konzentration der Produktion und des Altpapierrecyclings am Standort Perlen bei Luzern folgen die beiden Unternehmen der industriellen Logik, dass in der Schweiz langfristig nur eine Zeitungspapierfabrik Bestand haben wird. 

Die geplante Transaktion beinhaltet die Übernahme der Altpapiersortieranlage, der Vertriebs-verträge, der Kundenbeziehungen, der Lager sowie der Altpapierbeschaffungsverträge durch Perlen Papier. Das Altpapiersortierwerk wird am Standort Utzenstorf weitergeführt. Eine geringe Anzahl Mitarbeitende des Sortierwerkes werden übernommen. Mit dem durch den geplanten Verkauf erzielten Erlös kann die Papierfabrik Utzenstorf einen Sozialplan finanzieren und ihre finanziellen Verpflichtungen aus dem operativen Geschäft erfüllen. 

Die Zukunft der Belegschaft der Papierfabrik Utzenstorf wird Gegenstand eines Konsultations-verfahrens mit der Arbeitnehmervertretung bilden. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird der Verwaltungsrat der Papierfabrik Utzenstorf die entsprechenden Entscheide treffen und kommu-nizieren. Sollte die Fortführung der Arbeitsverhältnisse nicht möglich sein, stehen aus dem Ver-kaufserlös genügend Mittel bereit, um einen Sozialplan für die von einer allfälligen Massenent-lassung betroffenen 200 Mitarbeitenden zu finanzieren. Dieser müsste mit der Arbeitnehmerver-tretung und den Sozialpartnern ausgehandelt werden, mit dem Ziel, dem langjährigen grossen Engagement der Mitarbeitenden in einem widrigen Marktumfeld Rechnung zu tragen. 

Bezüglich des Areals besteht die Absicht, die Fabrik zurückzubauen und das Gelände einer neuen Nutzung zuzuführen. 

 

 

Haftungsfragen im Wald - Inforveranstaltung

Haftungsfragen im Wald - Infoveranstaltung für Waldverantwortliche

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Holzenergie als Vorreiter der Energiewende

Am 21. Mai beschliesst das Schweizer Stimmvolk über die Zukunft unserer Energiepolitik. Dabei stellt sich die Gretchenfrage, ob wir weiterhin jährlich zweistellige Milliardenbeträge ins Ausland transferieren wollen für den Import fossiler Energien, oder ob wir stattdessen vermehrt auf Energieeffizienz und inländische Produktion setzen. Während hierzulande händeringend über das „ob“ und „wie“ der Energiewende diskutiert wird, findet weltweit bereits seit Jahren ein rasanter Umbau der Energiesysteme statt. Die Lösung ist der Energiemix: Sonne, Wind, Wasser, Geothermie und Biomasse – alle haben Potenzial und müssen nur optimal eingesetzt werden.

 

Was das bedeutet, demonstriert die Holzenergienutzung schon seit Generationen: Im Rahmen einer nachhaltigen Ressourcenpolitik verwenden wir einen einheimischen, nachwachsenden Rohstoff zur umweltfreundlichen Erzeugung von Wärme – in einer Handvoll WKK-Anlagen sogar zur Stromproduktion. Die Technologien sind ausgereift und die ökologischen wie auch die wirtschaftlichen Vorteile wurden längst erkannt. Im Gegensatz zu Öl oder Gas findet bei der Holzenergienutzung rund 98% der Wertschöpfung im Inland statt. Gleichzeitig begünstigt dies die Energieeffizienz von Holzbrennstoffen, denn aufgrund kurzer Transportwege und tiefer Verarbeitungsgrade ist der Anteil an grauer Energie minim. Allerdings ist die verfügbare Menge begrenzt, was Holz zu einem wertvollen Energieträger macht. Folglich müssen die anderen Erneuerbaren ihr Übriges tun. Dies gelingt uns schneller und zielführender, wenn das Stimmvolk am 21. Mai JA zur Energiestrategie sagt.

 

 

Problematische Nährstoffverarmung und Versauerung der Waldböden

Entsteht hier Abfall...?!
Entsteht hier Abfall...?!

Bern, 15.02.2017 - Gelangen viele stickstoffhaltige Luftschadstoffe in Ökosysteme wie den Wald, so führt das zu einer Überdüngung und Versauerung der Böden. Der Bundesrat ist sich dieses Problems bewusst und schlägt Gegenmassnahmen vor. Dazu hat er am 15. Februar 2017 in Erfüllung eines Postulats von Nationalrat Erich von Siebenthal den Bericht «Optionen zur Kompensation der Versauerung von Waldböden und zur Verbesserung der Nährstoffsituation von Wäldern» gutgeheissen.

 

Viele Wälder leiden unter Versauerung und damit unter Nährstoffverarmung. Betroffene Wälder zeigen Mangelerscheinungen wie Blatt- und Nadelverluste oder vermindertes Wachstum und sind weniger widerstandsfähig gegenüber Krankheiten und Witterungseinflüssen wie Trockenheit oder Stürme. Von den gesamten Einträgen stickstoffhaltiger Luftschadstoffe in den Wald stammen heute 66 Prozent aus der Landwirtschaft, 22 Prozent aus dem Verkehr, 8 Prozent aus den Bereichen Industrie und Gewerbe und 4 Prozent aus den Haushalten.

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2017 den Bericht «Optionen zur Kompensation der Versauerung von Waldböden und zur Verbesserung der Nährstoffsituation von Wäldern» verabschiedet. Er erfüllt damit das Postulat von Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) «Rückführung von Asche in den Wald als Sofortmassnahme gegen Bodenversauerung» (13.4201). Nationalrat von Siebenthal hat den Bundesrat mit seinem Postulat dazu aufgefordert, rechtliche Anpassungen für die Rückführung von sauberer Asche in den Wald zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.

Reduktion der Emissionen an der Quelle genügt nicht 

Höchste Priorität hat für den Bundesrat die Reduktion der Stickstoffemissionen an der Quelle. Dies insbesondere, weil damit die grösste Wirkung erzielt und zukünftige Schäden vermieden werden können. Doch auch eine rasche Reduktion der heutigen Stickstoffemissionen würde zeitlich erst stark verzögert eine Verbesserung der Bodenverhältnisse bewirken, da die bodenbiologischen und -chemischen Prozesse langsam ablaufen.

Daher sind weitere Anstrengungen notwendig, um die bereits eingetretenen negativen Auswirkungen zu reduzieren. Eine Möglichkeit sind waldbauliche Massnahmen wie die Wahl von geeigneten Baumarten wie Eiche, Tanne oder Ahorn sowie der Verzicht auf die Vollbaumnutzung (Entnahme ganzer Bäume mitsamt Ästen und Reisig) an gefährdeten Standorten. Sind Waldböden bereits sehr stark belastet, reichen waldbauliche Massnahmen allein nicht aus. Solche Böden könnten beispielsweise durch die Ausbringung von Kalk saniert werden. Diese Technik ist in gewissen Ländern, bspw. in Deutschland, verbreitet, wird in der Schweiz aber bisher nicht praktiziert. Zur Anwendbarkeit solcher so genannter Kalkungen in der Schweiz sollen Pilotversuche durchgeführt werden.

Die im Postulat geforderte Ascheausbringung greift der Bericht ebenfalls auf. Sie beinhaltet Risiken. Asche gilt als Abfall und muss gemäss der geltenden Gesetzgebung entsorgt werden. Auch Aschen aus unbehandeltem Holz sind oft mit Fremdstoffen oder Schwermetallen belastet, welche sich bei einer Ausbringung im Waldboden anreichern können. Daher rät der Bundesrat von der Ascheausbringung als Sofortmassnahme gegen die Versauerung von Waldböden ab.

Link zu Originalmitteilung

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Label für Schweizer Holz verdient das Vertrauen der Verbraucher

Ein Beitrag des Zürcher „Tages-Anzeigers“ unterstellt dem Herkunftszeichen Schweizer Holz heute Irreführung der Verbraucher. Lignum verwahrt sich gegen diesen Vorwurf. Die Regelungen für die Vergabe des Labels übertreffen sogar die geltenden Vorgaben der Swissness-Gesetzgebung.

 

Das Herkunftszeichen Schweizer Holz steht dafür ein, dass damit ausgezeichnetes Holz in der Regel zu mindestens 80% aus der Schweiz stammt. Beim Rundholz müssen es 100% sein. Der „Tages-Anzeiger“ bewirtschaftet mit seinem Vorwurf, es seien bis zu 40% ausländisches Holz in Produkten erlaubt, die es tragen, die sprichwörtliche Ausnahme von der Regel: die drei Industrieprodukte Pellets, Span- und Faserplatten.

 

Für die Herstellung dieser drei Produkte – und nur für diese – gilt ein Mindestanteil von 60% Inlandholz. Diese Ausnahmeregelung ist im online greifbaren Reglement des Herkunftszeichens Schweizer Holz öffentlich festgehalten. Pellets, Span- und Faserplatten erreichen aber trotz der tiefer gelegten Latte dennoch annähernd einen Anteil von 80% Inlandholz, wenn sie das Label tragen. Und: Die Vorschriften des Herkunftszeichens Schweizer Holz für die drei Industrie­produkte sind sogar schärfer als die geltenden Swissness-Anforderungen.

 

Stossend ist, dass der „Tages-Anzeiger“ mit seiner Invektive gegen das Herkunftszeichen Schweizer Holz offene Werbung für das FSC-Label betreibt, dem in der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft die Nutzer davonlaufen. Das hat seinen Grund: Denn die Anforderungen, die es stellt, sind angesichts der Schweizer Realität umfassender Nachhaltigkeit im Wald in mancher Hinsicht als reiner Kontrollwahn zu qualifizieren.

 

Die im „Tages-Anzeigers“ kolportierte Kritik des WWF Schweiz, das Herkunftszeichen Schweizer Holz erbringe nicht den Nachweis einer ökologisch und sozial verträglichen Waldbewirtschaftung, trifft daneben. Zwar handelt es sich beim Herkunftszeichen Schweizer Holz um einen reinen Ursprungsnachweis und nicht um ein Nachhaltigkeitslabel. Aufgrund des international als vorbildlich anerkannten Schweizer Waldgesetzes und seiner mustergültigen Umsetzung in der Waldwirtschaft erreicht hiesiges Holz aber ein hervorragendes Nachhaltigkeitsniveau. Deshalb lässt die KBOB-Empfehlung zur Beschaffung von nachhaltig produziertem Holz das Herkunftszeichen Schweizer Holz als Nachweis der Herkunft aus legalen, nachhaltig bewirtschafteten Quellen ausdrücklich zu.

 

Wörtlich heisst es in der Empfehlung: „Unabhängig von den privatwirtschaftlichen Zertifizierungslabels kann auch die gesetzliche Grundlage eines Landes und ein guter Vollzug die nachhaltige Entwicklung des Waldes garantieren. Schweizer Waldbesitzer bewirtschaften ihre Wälder aufgrund eines der weltweit strengsten Waldgesetze bereits nachhaltig und im internationalen Vergleich auf höchstem ökologischen Niveau. Oder wie es der Bundesrat formulierte: ‚Der Schweizer Wald wird dank der hohen Anforderungen und eines flächendeckenden Vollzugs durch die kantonalen Forstdienste nachhaltig bewirtschaftet. Schweizer Holz erfüllt damit die Anforderungen einer nachhaltigen und legalen Holznutzung hinreichend.‘ “

 

 

Das FSC-Label steht demgegenüber immer wieder in der Kritik, weil es auch Waldbewirtschaf­tungs­formen Nachhaltigkeit bescheinigt, die mit einem am Schweizer Waldgesetz geschulten Verständnis des Begriffs nichts gemein haben. Endgültig absurd wird die Empfehlung von FSC als glaubwürdigere Alternative zum Herkunftszeichen Schweizer Holz, wenn man sich vor Augen hält, dass auch FSC durchaus von der Möglichkeit Gebrauch macht, Teilleistungen gelten zu lassen. Das FSC-Gütesiegel senkt die Latte für den Nachweis, dass Holz und Holzprodukte aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen, im Fall von „FSC Mix“ auf 70%.

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Sicherheit für Waldsofas & Co. kostet.

Die Burgergemeinde Bern stellt pädagogischen Institutionen ihre Kosten für die Waldpflege am Standort des Waldsofas oder der Feuerstelle in Rechnung und erstattet den Betrag auf Gesuch hin zurück. Die Burgergemeinde Bern befürwortet pädagogische Angebote im Wald. Besonders wichtig ist ihr jedoch die Sicherheit der kleinen Waldbesucherinnen und -besucher.

 

 

 

Zahlreiche pädagogische Institutionen wie Waldspielgruppen, Waldkindergärten und Schulen bieten im Wald ein dauerhaftes Angebot  für Kinder und Jugendliche an. Beispielsweise in Form eines Waldsofas, einer Feuerstelle oder eines Unterstands.  Diese Form der Waldnutzung geht über das gesetzliche Betretungsrecht hinaus und bedarf der Zustimmung der Grundeigentümerin. Es handelt sich um gesteigerten Gemeingebrauch. Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern beurteilt und bewilligt solche Vorhaben, wenn es um das Grundeigentum der Burgergemeinde Bern geht.

 

 

 

Auf Gesuch hin übernimmt die Burgergemeinde Bern die Kosten

 

Die Burgergemeinde Bern bewirtschaftet mit ihrem Forstbetrieb überwiegend Wälder in und um die Stadt Bern. Das Betreten von Wald im ortsüblichen Umfang ist jedermann unentgeltlich gestattet. Waldnutzungen die über das Betretungsrecht hinausgehen, verursachen Kosten. Im Fall von pädagogischen Angeboten im Wald, entstehen Kosten für die Waldpflege des betreffenden Standorts. Konkret geht es um die Sicherheitsprüfung durch einen Förster, das Fällen von Bäumen, die Totholzentfernung und die Arbeitsleistung als solche.

 

 

 

Die Burgergemeinde Bern unterstützt das Vorhaben der Schulen, Kitas und Spielgruppen, welche den Kindern Erlebnisse in der Natur ermöglichen. Die Sicherheit der Kinder hat für die Burgergemeinde Bern oberste Priorität. Sie nimmt ihre Verantwortung wahr und minimiert das Risiko, indem sie die entsprechenden Waldstellen aktivüberacht und pflegt.

 

Um den Bedürfnissen der pädagogischen Institutionen Rechnung zu tragen und die Natur auf vielfältige Art und Weise begeh- und erlebbar zu machen, übernimmt die Burgergemeinde Bern auf Gesuch hin die Kosten, welche die verschiedenen Sicherheitsmassnahmen verursachen.

 

Die Vereinbarung betreffend Waldnutzung für pädagogische Institutionen inkl. Anhänge finden Sie auf der Webseite des Forstbetriebs unter dem Stichwort «Im Wald»

 

https://forst.bgbern.ch/service/downloads

 

 

Warum bewirtschaftete Wälder wichtig sind - aus vermeintlicher Profitgier? - falsch...

Schweizer Holz hautnah erleben

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OHA - Ein Anlass mit prominenter Schweizer Holz-Präsenz 26.8. - 4.09.2016

Vom 26.8.2016 bis zum 4.09.2016 findet im Berner Oberland die OHA statt. Die Berner Wald- und Holzbranche realisiert mit ihrer BEO Holz einen prominenten Schweizer Holzauftritt.

 

Ein Besuch der sich lohnt.

 

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Bundesrat revidiert Waldverordnung und setzt ergänztes Waldgesetz in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Revision der Waldverordnung genehmigt. Die neuen Bestimmungen haben zum Ziel, den Wald künftig besser vor Schadorganismen zu schützen, ihn für die Herausforderungen des Klimawandels zu wappnen und die Holznutzung sowie die Arbeitssicherheit bei der Holzernte zu stärken. Der Bundesrat folgt damit dem Parlament, welches das Waldgesetz im März 2016 entsprechend ergänzt hatte. Das revidierte Waldgesetz und die angepasste Waldverordnung treten ab 1. Januar 2017 in Kraft.

Am 18. März 2016 beschloss die Bundesversammlung Ergänzungen des Waldgesetzes, um den Schutz des Waldes vor Schadorganismen sowie die Waldpflege zur Anpassung an den Klimawandel zu stärken. Zudem sollen mehr einheimisches Holz genutzt und verwendet sowie die Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft verbessert werden. Neu werden die Anforderungen an die Arbeitssicherheit für nicht-forstlich ausgebildete Personen erhöht, die für Auftraggeber Holzerntearbeiten ausführen.

Der Bundesrat hat am 17. August 2016 die Änderungen der Waldverordnung beschlossen und hat diese Anpassungen sowie das revidierte Waldgesetz auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Die Änderungen im Bereich der praktischen Weiterbildung treten auf den 1. Januar 2018 in Kraft.

Zudem hat der Bundesrat das Reglement über die praktisch-forstliche Ausbildung von Hochschulabsolventinnen oder Hochschulabsolventen im forstlichen Bereich aufgehoben und folgende Erlasse geändert: Geoinformationsverordnung, Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Gebührenverordnung BAFU, Pflanzenschutzverordnung.

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Neubauinvestitionen nehmen ab

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Die Bauausgaben sind 2015 im Jahresvergleich um nominal  1,4 Prozent gestiegen. Die Bauinvestitionen in Hochbauprojekte erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 1,7 und jene in Tiefbauprojekte um 2,1 Prozent, während die Ausgaben für öffentliche Unterhaltsarbeiten abnahmen. Private Auftraggeber haben zum ersten Mal seit acht Jahren weniger in Neubauprojekte investiert. Dies zeigen die provisorischen Daten der Baustatistik 2015 des Bundesamts für Statistik (BFS). 


Die gesamten Bauausgaben setzen sich aus den Bauinvestitionen und den öffentlichen Unterhaltsarbeiten zusammen. Sie stiegen im Jahr 2015 nominal um 1,4 Prozent (real +1,8%). Im Jahr 2014 hatten die Bauausgaben nominal um 3,0 und 2013 um 3,2 Prozent zugenommen. Die Ausgaben in öffentliche Unterhaltsarbeiten gingen gegenüber 2014 um 2,1 Prozent zurück. Die Bauinvestitionen, also Bauausgaben ohne öffentliche Unterhaltsarbeiten, erhöhten sich dadurch nominal um 1,7 Prozent. 


Abnahme der Investitionen in private Neubauprojekte  Die Investitionen in Umbauprojekte stiegen gegenüber dem Jahr 2014 um 2,7 Prozent und die Investitionssumme in Neubauprojekte nahm im Jahresvergleich um 1,2 Prozent zu. Die privaten Auftraggeber – also alle ausser Bund, Kantone und Gemeinden – investierten nur in den Umbau mehr (+2,9%), derweil der Neubau (-0,8%) sich rückläufig entwickelte. Dies ist der erste Rückgang seit acht Jahren (2007: -0,6%) und der stärkste seit 1999 (-1,6%). Die öffentlichen Auftraggeber erhöhten ihre Investitionen sowohl bei den Umbauprojekten (+2,4%) wie auch bei den Neubauprojekten (+9,3%). 
 

Borkenkäfer aktiv überwachen und bekämpfen - auch Waldbesitzer stehen in der Pflicht

Die Berner Waldbesitzer BWB rufen Waldbesitzer dazu auf, ihre Wälder ab sofort regelmässig zu besuchen und auf Borkenkäfer zu überwachen. Frisch befallene Bäume sind sofort zu entfernen. Fängisches Holz sollte unschädlich gemacht werden. Unter nachstehenden Links finden Sie nützliche Hinweise zur Überwachung und Bekämpfung.

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Erich von Siebenthal, Nationalrat und Präsident BWB findet klare Worte zur Waldgesetzrevision.

Keine Waldgesetzrevision ist auch eine Option (Editorial Zeitschrift Berner Wald 01-2016)

 

Erich von Siebenthal, Präsident BWB

Sehr geschätzte Leserin
Sehr geschätzter Leser

 

Seit über acht Jahren darf ich in Ihrem Auftrag im nationalen Parlament Einfluss auf die Rahmenbedingungen für den Wald nehmen. Zahlreiche Vorstösse brauchen viel – sehr viel Zeit, bis sie behandelt und ggf. einmal umgesetzt werden. Auf der anderen Seite steht die Verwaltung, die im Kreieren von neuen Vorgaben und Bewirtschaftungsbeschränkungen deutlich effizienter ist. Nachdem vor rund zehn Jahren die letzte Waldgesetzrevision im Parlament gescheitert ist, steht die nächste Revision an. Themen, die für die Waldbesitzer und für den Wald auf der Fläche echte Mehrwerte bringen würden, waren im ursprünglichen Entwurf des Bundesrates und der Verwaltung nicht zu finden. Hingegen sind etliche Aufträge, die sich Bundesrat und Verwaltung abholen wollen, im vorliegenden Entwurf aufgeführt. Demgegenüber steht die sehr angespannte Lage der Waldbesitzer mit ruinös tiefen Holzpreisen und ungenügenden Rahmenbedingungen, die eine kostendeckende Bewirtschaftung weitgehend verunmöglichen. Für diese Probleme sieht das vorgelegte Waldgesetz keine Vorschläge vor. Gelegentlich erinnern mich die Gesetzesentwürfe an einen Selbstbedienungsladen, dessen Rechnung der Steuerzahler und häufig auch der Waldbesitzer bezahlen soll. In der Zwischenzeit sind auf Intervention verschiedener «Waldparlamentarier» mehrere Kernanliegen in die Vorlage hineingelangt. Sie sind – wie nicht anders zu erwarten – umstritten. Dabei geht es vor allem um:
• Die Verwendung von Schweizer Holz in Bauten mit öffentlicher Finanzierung.
• Die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Erschliessungen ausserhalb des Schutzwaldes.

In der Waldpolitik 2020 und der Energiestrategie 2050 sagt der Bundesrat klar – und das ist erfreulich – er wolle den Schweizer Wald vermehrt nutzen. Aber was geschieht nun in dieser Waldgesetzrevision? Das Schauspiel, das sich hinter den Kulissen abspielt ist, bedenklich. Von einer Gewaltenteilung kann nicht gesprochen werden. Die Art wie der Bundesrat inhaltlich auf die Kammern Einfluss nehmen will wirft Fragen auf. Mein Eindruck, dass eine eigenwirtschaftliche Waldwirtschaft nur als Lippenbekenntnis auf dem Papier abgedruckt wird, verstärkt sich von Session zu Session. Dies ist aber auch nicht erstaunlich. Die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 15.3667 zu Interessenbindungs- und Personalfragen im BAFU zeigt ein deutliches Bild:
Im Jahr 2006 beschäftigte das BAFU 436 Mitarbeitende. Davon hatten 324 einen höheren Abschluss (Universität, Fachhochschule, ETH, höhere Fachschule). Dies entsprach 74.3 % der Mitarbeitenden. Im Jahr 2015 beschäftigt das BAFU 587 Angestellte, wovon 489 einen höheren Abschluss haben. Der Anteil Angestellter mit höherem Abschluss ist somit auf 83.3 % angestiegen. Der Personalbestand hat um rund 20 % zugenommen. Dies entspricht 1¼ zusätzlicher Vollzeitstelle pro Monat während den letzten 10 Jahren.

Es erstaunt unter diesem Aspekt nicht, dass der Bundesrat und die Verwaltung bei jedem Gesetzesentwurf, den sie für das Parlament vorbereitet, sich mehr Kompetenzen zu holen versuchen.
Interessant ist, dass nicht transparent gespielt wird. So habe ich beispielsweise in der letzten Session die zuständige Bundesrätin gefragt, ob durch den
Artikel 21a (Arbeitssicherheit) zusätzliche Personalressourcen nötig würden. Sie hat dies verneint. Im Waldverordnungsentwurf schlägt aber der Bundesrat vor, dass für die Umsetzung eben dieses Artikels 37 «Arbeitssicherheit» eine eigene Verordnung erstellt werden soll. Entweder hat das BAFU heute unbeschäftigte Kapazitäten, auf die verzichtet werden könnte, oder meine Frage wurde nicht korrekt beantwortet. Ebenso stelle ich fest, dass Interpellationen unvollständig und unsorgfältig beantwortet werden. So wurde mein Vorstoss, in dem ich den Bundesrat aufforderte aufzuzeigen, welche volkswirtschaftlichen Kosten durch die Schliessung von Verladebahnhöfen entstehen, in einem Bericht beantwortet. Die zentralen Fragen bleiben offen. Die dort geleistete Arbeit hätte eingespart werden können. Aus meiner Sicht bedaure ich es, wenn konkreten Fragen, ausgewichen wird. Dies weil sie im vorliegenden Fall im Interesse des Waldes und der Waldpolitik gestellt worden sind. Sollten im vorliegenden Waldgesetz nicht die minimalen obigen Anliegen der Waldbesitzer aufgenommen werden, so muss der Verzicht auf eine Waldgesetzrevision eine reale Option bleiben. Als Unternehmer sind wir uns gewohnt, dass wir für verschiedene Geschäftsbereiche eine Kostenrechnung führen. Sie beantwortet die Frage, welcher Bereich aus den erwirtschafteten Erträgen des Bereichs finanziert werden kann. Vielleicht wäre es eine Überlegung wert, wenn wir im Wald- und Umweltbereich wieder darüber nachdenken würden, wie viele Verwaltungsstellen aus den Steuereinnahmen der Wald- und Holzwirtschaft finanziert werden können und der Strich spätestens bei 100 % der Einnahmen gezogen würde. Einige der Verwaltungsbegehrlichkeiten könnten damit eventuell wieder in die Realität der Waldbewirtschaftung zurückgeführt werden. Etliche, insbesondere im Waldbereich arbeitende Mitarbeitende, leisten auch aus Waldbesitzersicht ausgezeichnete Arbeit. Für diese Arbeit bedanke ich mich. In Summe wirft der Gesamtauftritt von Verwaltung und Bundesrat mehr als nur Fragen auf. Den Waldbesitzern danke ich, dass sie weiterhin nach ihren Möglichkeiten ihren Wald pflegen. Ich bin überzeugt, dass unser Wald als Rohstofflieferant wieder an Bedeutung gewinnen wird.

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Regierungsratskandidaten stehen den Berner Waldbesitzern BWB "Red und Antwort"

Lead

Um die beiden freien Sitze im Berner Regierungsrat kämpfen am Sonntag, 28. Februar 2016 insgesamt sechs Kandidaten. Davon stellten sich fünf Regierungskandidaten bei den Berner Waldbesitzern vor. Die Kandidaten standen dem Präsidenten Erich von Siebenthal, dem Geschäftsführer Stefan Flückiger sowie dem Publikum Rede und Antwort zu den brennenden forstlichen Fragen.

 

Fragen an die Kandidaten

Die Schweizer Wald- und Holzwirtschaft lebt seit dem 15. Januar 2016 mit 10 - 20% tieferen Rundholzpreisen. Das angrenzende EURO-Ausland gewann über Nacht um ebenso viel Wettbewerbsstärke. Die Wald- und Holzbranche in der Schweiz beschäftigt rund 100'000 Mitarbeitende mit nachgelagerten Betrieben. Viele mittelständische Betriebe haben das vergangene Jahr als Test genutzt um zu prüfen, ob sie ihre Marktanteile halten können. Die Zukunftsaussichten sind schwierig und verschiedene Betriebe denken laut über Schliessungen nach.

 

Wer von Ihnen besitzt Wald und was ist Ihre Vision bezüglich Wald- und Holzwirtschaft im Kanton Bern als Regierungsrat?

 

Ammann:

Ich besitze keinen Wald. Der Druck auf die Holzwirtschaft ist enorm. Die Leistungen, die der Wald in seiner Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion erbringt, sind bemerkenswert. Hier bedarf es mehr Gespräche mit den Waldbesitzern. Holz muss als Baustoff und als Brennstoff gefördert werden. Es muss mehr Bewusstsein für Holz geschaffen werden, auch in Bezug auf den Preis.

Bernasconi:

Ich habe eine kleine Parzelle Wald. Die Förderung von Holzheizungen ist ein zentrales Thema. Holz muss vermehrt auf direktem resp. kurzem Weg abgesetzt werden.

Gsteiger:

Ich habe keinen Wald. Die Biodiversität wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Es braucht einen liberalen Markt. Holz als Baustoff muss gefördert werden.

Schnegg:

Ich bin kein Waldbesitzer. Ich schliesse mich meinem Vorredner an. Es bedarf mehr Innovation, neue Märkte und mehr Export. Holz muss gefördert werden, v. a. im Baugeschäft und als Heizungssytem.

Guggisberg:

Ich besitze keinen Wald. Dem Wald im Kanton Bern kommt eine grosse Bedeutung zu, da rund ein Drittel der Kantonsfläche bewaldet ist. Der Wald erfüllt verschiedene Funktionen. In einem liberalen Markt ist die Schweizer Holzwirtschaft teilweise nicht konkurrenzfähig. Alle Funktionen leiden letztlich darunter. Ich halte an der Entwicklungsstrategie Waldbewirtschaftung des KAWA zum Berner Wald fest.

 

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Äusserst selten wird bei einem öffentlichen Bauprojekt Schweizer Holz eingesetzt. Der öffentlichen Hand wird hier als Vorbild besondere Beachtung geschenkt.

 

Setzen Sie sich für das Bauen mit Schweizer Holz ein?

 

Ammann:

Ja, aber innerhalb des Vergabespieleraumes.

Bernasconi:

Ja.

Gsteiger:

In einem freien Markt ist es nicht möglich.

Schnegg:

Es ist leider nicht immer möglich. Als Präsident einer Immobilien-Genossenschaft haben wir einige Mehrfamilienhäuser mit Holz gebaut.

Guggisberg:

Ganz klar, aber es braucht mehr Zusammenarbeit.

 

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Die Waldfläche in der Schweiz ist in den letzten Jahren zwar gestiegen, aber auch die Bevölkerung hat stark zugenommen. Landwirtschaftsland soll stärker geschützt werden und gleichzeitig der Waldschutz gelockert werden. Verschiedene Politiker fordern, dass der Wald im Mittelland für

SiedIungsareal gerodet werden soll. Der Wald gerät zunehmend unter Druck.

 

Was bedeutet Wald für Sie? Soll Wald im Mittelland für Siedlungsareal gerodet werden?

 

Ammann:

Es ist erforderlich, die verschiedenen Interessen abzuwägen und die Bedürfnisse der Gemeinden zu berücksichtigen.

Bernasconi:

Es sind immer die gleichen Probleme. Man muss stärker zusammenarbeiten, damit nicht nur einige wenige profitieren.

Gsteiger:

Rund um den Wald gibt es verschiedene Interessensgruppen. Die Bevölkerung profitiert sehr stark vom Wald. Ich sehe hier ein grosses Problem.

Schnegg:

Es ist schade, dass wir mit unseren vielen Gesetzen alles Regulieren wollen. Es gibt Regionen wo man Wald schützen muss, aber auch Regionen wo man Wald durchaus umwandeln kann. Dazu ein Beispiel: Wenn Wald nicht bewirtschaftet wird, die Landwirtschaft es aber brauchen kann, ist ein Umwandlung in Erwägung zu ziehen.

Guggisberg:

Die verschiedenen Waldfunktionen sind alle wichtig. Es ist wichtig eine gesunde Balance zu finden. Ich bin aber gegen eine Waldstadt.

 

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Die jüngsten Einigungen beim Klimagipfel in Paris fordern unter anderem eine Kompensation von co2 im Inland.

 

Wie stellen Sie sich zu dem Abkommen und den Klimazielen?

 

Ammann:

Ich bin für das Abkommen. Ein solches Klima-Abkommen ist eine grosse Herausforderung. Die eigentlichen Verursacher von Emissionen sind meist nicht dabei. Die Schweiz kann sich eine Vorbildfunktion leisten. Der Wald muss stärker eingebunden werden.

Bernasconi:

Ich sage ja zum Abkommen. Der Klimawandel ist äusserst problematisch. Die Nutzung von Holz hilft CO2 zu senken. Hier muss mehr investiert werden.

Gsteiger:

Ich bin für das Abkommen. Hierbei handelt es sich um eine weltweite Vision. Hier haben wir lokales Problem zu lösen. Holz wird an Bedeutung gewinnen. Neue Technologien müssen gefördert werden.

Schnegg:

Ich bin gegen ein solches Abkommen. Dem Klimawandel muss man entgegenwirken, aber nicht um jeden Preis und nicht auf dem schnellstmöglichen Weg. Es müssen auch die Bedürfnisse der Wirtschaft berücksichtigt werden.

Guggisberg:

Die globalen Probleme in der Schweiz zu lösen ist unrealistisch. Ein solches Abkommen schadet unserer Konkurrenzfähigkeit. Zudem darf es kein Zwang sein, sondern man müsste Anreize schaffen, wie z.B. Steuererleichterungen.

 

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Der Anteil der Waldflächen, die über 50 Jahren nicht bewirtschaftet werden, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Der Wald leistet an dieser Stelle auch ohne Steuergeldeinsatz einen enormen Beitrag zur Biodiversität. Verschiedene Strategien und Konzepte verlangen, dass im Wald mehr Verzicht auf Bewirtschaftung erfolgt und Reservate geschaffen werden.

 

Wie stehen Sie sich zu der Forderung nach mehr Reservate?

 

Guggisberg:

Es muss ein gesundes Verhältnis zwischen den verschiedenen Waldfunktionen herrschen. Die Waldbewirtschaftung ist die Grundlage dafür, dass der Wald diese Funktionen erfüllen kann.

Schnegg:

Ich bin kein Anhänger von Dogmas. Die Natur ist schlauer als wir annehmen und entwickelt sich auch ohne grösseres Zutun.

Gsteiger:

Ich bin kein Biodiversitätsexpert. Dennoch ist Biodiversität wichtig in Zukunft. Der Einbezug von Experten ist massgeblich.

Bernasconi:

Die Zusammenarbeit zwischen Waldbesitzer und Naturschutz muss gestärkt werden.

Ammann:

Eine Demokratie repräsentiert Mehrheiten. Man muss die verschiedenen Interessen ernstnehmen und prüfen wo die Möglichkeiten des Machbaren liegen.

 

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Der Schweizer Wald hat einen Zuwachs von rund 10 Mio. Kubikmetern Holz pro Jahr. Die Schweizer Bevölkerung verbraucht 11 Mio. Kubikmeter Holz- und Holzwertstoffe pro Jahr. Genutzt werden im Schweizer Wald ca. 5 Mio. Der exportierte ökologische Fussabdruck beträgt 6 Mio. Kubikmeter pro Jahr - obwohl das meiste Holz im Inland erzeugt werden könnte. Dazu bräuchte es Erschliessungen.

 

Muss man die Erschliessung fördern und ist es Kantonsaufgabe?

 

Ammann:

Ja, es ist eine Kantonsaufgabe. Erschliessung ist teuer und teilweise unverhältnismässig.

 

Bernasconi:

Ja, es obliegt dem Kanton.

Gsteiger:

Ja, es handelt sich um eine Kantonsaufgabe.

Schnegg:

Ja, es ist eine Kantonsaufgabe.

Guggisberg:

Ja, es handelt sich um eine Kantonsaufgabe. Erschliessung ist Grundlage für eine funktionierende Waldbewirtschaftung.

 

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Vor rund 130 Jahren haben unsere Vorfahren das Beweiden von Wäldern verboten, um die natürliche

Waldverjüngung zu sichern. So ist es gelungen über 100 Jahre stabile und gute Wälder wachsen zu lassen. Das Beweiden ist bis heute verboten. Gleichzeitig steht fest, dass aufgrund der hohen Wilddichten und starker Störungen durch Erholungssuchende, die untragbaren Wildschäden im Wald von Jahr zu Jahr zunehmen.

 

Wie stellen Sie zur Verjüngungs-Problematik, die durch Wild verursacht ist?

 

Ammann:

Es ist eine wichtige Aufgabe die nachhaltige Waldpflege zu sichern, aber ich bin kein Jagdexperte.

Bernasconi:

Wir haben zu strenge Regeln. Der Wildtierschutz ist zu stark.

Gsteiger:

Das Wildtiermanagement muss seriös wahrgenommen werden.

Schnegg:

Früher waren die Lösungen einfacher. Der Wildtierschutz geht zu weit.

Guggisberg:

Man muss die unterschiedlichen Wildräume betrachten und die Abschusszahlen diskutieren. Es braucht eine engere Zusammenarbeit mit den Jägern.

 

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1913 wurde mit der Einführung des Zivilgesetzbuchartikels 699 das Betretungsrecht im ortsüblichen Umfang festgeschrieben. Damals zählte die Schweiz 4 Mio. Einwohner. Das Betretungsrecht war überlebensnotwendig um alltägliche Grundbedürfnisse zu decken. Heute wird das Betretungsrecht von 9 Mio. Einwohnern gefordert, die dies vor allem für Freizeitnutzungen brauchen. Dabei beanspruchen viele Nutzer den Wald über den rechtlichen Rahmen hinaus. Die Kosten trögt meistens der Waldeigentümer.

 

Welchen Stellenwert hat Grundeigentum für Sie? Wie stehen Sie zu illegalen Nutzungen im Wald?

 

Ammann:

Es ist eine Frage von Anstand und Respekt vor dem Eigentum anderer. Es handelt sich um eine Verbundaufgabe.

Bernasconi:

Es ist oft schwierig Gesetze umzusetzen. Gesetze die sich nicht umsetzten lassen machen keinen Sinn.

Gsteiger:

Teilweise ist es schwierig, gar unmöglich illegale Nutzungen zu verhindern, z.B. Skidoos. Es braucht mehr Prävention.

Schnegg:

Die Verfahren sind eindeutig zu lang.

Guggisberg:

Die Verfahrensdauer bei illegaler Nutzung ist zu lang. Das Recht auf Erholung darf nicht zu weitgehen.

 

Schluss

 

Es war ein gelungener Anlass um die künftigen Regierungsräte persönlich kennenlernen zu können. Die Berner Waldbesitzer anerkennen, dass sich die Regierungsratskandidaten zu einem Podiumsgespräch Zeit genommen haben. Die Kandidaten waren gut vorbereitet und haben sich dementsprechend achtbar präsentiert. Die Regierungsräte können das zukünftige Geschehen rund um die Wald- und Holzwirtschaft massgeblich beeinflussen. Deshalb war es umso wichtiger, die Gelegenheit zu nutzen und die Anliegen der Berner Waldbesitzer direkt vorzutragen. Das Gespräch wurde von uns sinngemäß wiedergegeben. Konkrete Formulierungen können vom tatsächlichen Gesprächsverlauf abweichen. Wir haben dennoch versucht die Kerngedanken im Sinne der Urheber zu vermitteln.

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Jahrbuch Wald und Holz 2015

Das Jahrbuch Wald und Holz wird vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) verfasst und herausgegeben. Es informiert ausführlich über die Waldressourcen, die Holznutzung, die Leistungen und Produkte des Waldes, die Zertifizierung, die Holzverarbeitung und den Handel mit Holz und Holzprodukten der Schweiz. Die meisten Daten stammen aus Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) und des BAFU.

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Regierungsratskandidaten direkt kennenlernen

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Geschenke aus Schweizer Holz auspacken

Wer ein Geschenk aus Holz von hier wünscht, muss nicht mehr lange suchen: Dank des neuen Konsumentenportals «holz-bois-legno.ch» sind Anbieter mit dem «Herkunftszeichen Schweizer Holz» rasch gefunden – nicht nur für Weihnachtsgeschenke, sondern auch für das Bauen und Wohnen mit hiesigem Holz.

 

Ob Christbaum, Spielzeug oder Esstisch: Authentische, natürliche Produkte aus der Region sind gefragt. Das neue Konsumentenportal der Holzbranche präsentiert aktuell Geschenkideen aus Schweizer Holz wie auch Bezugsquellen für Christbäume aus dem nahen Wald.

 

Die Orientierungshilfe erleichtert es überdies, Firmen in der Nähe zu finden, die bewusst auf das Material aus unseren hiesigen Wäldern setzen, wenn sie Möbel, Innenausbauten oder ganze Häuser gestalten. Die Website www.holz-bois-legno.ch zeigt einen Längsschnitt durch die Branche: Vertreten sind über 300 Betriebe der ganzen Wertschöpfungskette, vom Forstbetrieb bis zum Hersteller von Holzspielwaren, bequem über ein Kartentool anzusteuern. All diese Firmen kennzeichnen sich und ihre Produkte mit dem «Herkunftszeichen Schweizer Holz». Übersichtliche Anbieterporträts vertiefen das Informationsangebot.

 

Die Konsument/-innen werden auf der Website mit guten Argumenten für Schweizer Holz versorgt und ermuntert, nach Schweizer Holz zu fragen – Swissness-Fans sollen sich für den heimischen Rohstoff stark machen, wenn etwa eine Gemeinde einen neuen Kindergarten, eine Fussgängerbrücke oder eine Hackschnitzelheizung plant.

 

Mit dem Konsumentenportal reagiert die Holzwirtschaft auf die anhaltende Franken-Stärke. Gegenüber der ausländischen Konkurrenz werden ihre Produkte dadurch deutlich benachteiligt. «Mit diesem neuen Service greifen wir zur Selbsthilfe, denn wir sind überzeugt, dass sich die Endkunden je länger je mehr für Transparenz und Herkunft interessieren», sagt Christoph Starck vom Verband Lignum, der Dachorganisation der Schweizer Holzwirtschaft. Je nach Perspektive sprechen ganz verschiedene Aspekte für Schweizer Holz: Die nachhaltige Waldwirtschaft, die lokale Wertschöpfung, der klimaneutrale Werkstoff oder die hohe handwerkliche Qualität in der Verarbeitung.


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Exklusive Christbäume mit Swissness-Label

«Bei uns gibt es keine Normbäume, sondern vor allem Rot- und Weisstannen aus dem eigenen Wald», sagt Revierförster Alois Wertli von der Bürgergemeinde Solothurn. Vor allem die Weisstannen seien grösstenteils natürlich im Wald gewachsen, und darum sei jeder Christbaum ein Unikat. «Wir verkaufen, was uns die Natur beschert», so der Revierförster weiter. Rund eine Woche vor Weihnachten werden die Bäumchen fürs Wohnzimmer geschnitten und unverpackt beim Werkhof aufgestellt. So kann sich jede Familie den passenden Christbaum aussuchen. Hier gibt’s auch gleich Sterne aus Birkenholz, Stelen aus Eibenholz als Kerzenständer sowie Finnenkerzen aus eigener Produktion. Vor allem wenn Schnee falle, gebe es auf dem Werkhof und im eigens eingerichteten Holzerbeizli eine feierliche Stimmung, erzählt Alois Wertli. Sein Vorgänger verkaufte vor Jahren noch rund 1500 Christbäume. Heute sind es nur noch halb so viele, denn die europäische Konkurrenz aus dem Detailhandel macht zu schaffen. «Es leuchtet mir nicht ein, einen Christbaum so weit zu transportieren, wenn er vor der Haustüre wächst und erst noch frisch geschnitten direkt ins Wohnzimmer kommt», plädiert Alois Wertli für einen Christbaum aus dem Schweizer Wald. Finden Sie Ihren regionalen Anbieter mit «Herkunftszeichen Schweizer Holz» auf www.holz-bois-legno.ch.

 

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Wer steht hinter www.holz-bois-legno.ch

Das «Herkunftszeichen Schweizer Holz» (www.lignum.ch/holz_a_z/holz_labels/) weist den Schweizer Ursprung von Holz nach. Alles Holz, welches in Schweizer Wäldern gewachsen ist und in der Schweiz verarbeitet wird, kann mit dem Herkunftszeichen markiert werden. Grundsätzlich ist alles Holz in der Schweiz nachhaltig, denn es wird unter einem strengen und weltweit vorbildlichen Waldgesetz produziert. Das Zeichen wird auf der gesamtem Fläche des Schweizer Waldes verwendet und deckt rund 80% der Schweizer Sägereiproduktion ab. Das runde, rote Label mit eingekerbtem Schweizer Kreuz garantiert den Konsument/-innen somit die Schweizer Holzherkunft (Herkunftsdeklaration) ohne Raubbau im Wald.

 

Lignum, Holzwirtschaft Schweiz (www.lignum.ch) ist die Dachorganisation der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft. Lignum vertritt eine Branche mit rund 80‘000 Arbeitsplätzen von der Waldwirtschaft über Sägerei, Handel, Holzwerkstoffproduktion, Zimmerei, Schreinerei und Möbelproduktion bis zum Endverbraucher von Holz.

 

Waldwirtschaft Schweiz (WVS, www.wvs.ch) ist der Dachverband der Schweizer Waldwirtschaft. Er vertritt die Interessen von rund 3500 öffentlichen und 250'000 privaten Waldeigentümern. Er setzt sich für Rahmenbedingungen ein, welche es den Schweizer Forstbetrieben erlauben, den Wald langfristig kostendeckend und nachhaltig zu bewirtschaften.

 

Die Berner Waldbesitzer (BWB, www.bwb-pfb.ch) vertreten die Anliegen der rund 36'000 Waldeigentümer mit 176'000 Hektaren im Kanton Bern. 85% davon gehören Waldeigentümern ohne Steuereinnahmen. Deshalb vertreten die Berner Waldbesitzer auf kantonaler und nationaler Ebene eine eigenständige Politik.

 

Holzindustrie Schweiz (HIS, www.holz-bois.ch) ist die Organisation der Schweizer Säger und verwandter Betriebe. Von derzeit 250 Mitgliedern betreiben 200 ein Sägewerk. Der Organisationsgrad ist hoch: 90% der Schweizer Produktionsleistung werden von Verbandsmitgliedern erbracht.

Auf der Suche nach altem Holz

Wenn ein Stück Holz oder sogar ein ganzer Stamm in einem Kieswerk oder einer Baustelle zum Vorschein kommt, landet er oftmals als wertloser Kehricht in der Verbrennung. Für Wissenschaftler kann er jedoch Gold wert sein. Die Jahrringe uralter Hölzer können Umwelt- und Klimabedingungen präzise wiederspiegeln. Solche einmaligen Archive bieten die Möglichkeit, Wachstumsbedingungen vor Jahrtausenden zu rekonstruieren. Jahrringforscher der Eidg. Forschungsanstalt WSL sind deshalb stets auf der Suche nach solchen wertvollen Hölzern.

Immer wieder wurden den Forschern im Zuge von Aushubarbeiten in Zürich einzelne Holzfunde gemeldet. In enger Kooperation mit Jahrring-Laboren in der gesamten Schweiz weiten nun die WSL-Wissenschaftler ihre Kampagne "Auf der Suche nach altem Holz" systematisch aus.

Erste Fundmeldungen quer durch die Schweiz

So konnten in Zusammenarbeit mit dem lokalen Forstdienst in Celerina (GR) jüngst rund 70 Fichten und Föhren aus ca. 8 m Tiefe geborgen werden. Dieser Fund ergab sich im Zuge der Konstruktion eines Pumpwerks im Bezirk Maloja. Erste Radiokarbon (14C) Messungen im Labor für Ionenphysik an der ETH Zürich datieren die Bäume auf ca. 3500 Jahre v. Chr..

Weitere 50 Bäume wurden in der Nähe von Engi (GL) mit Unterstützung der lokalen Baufirma bei der Errichtung eines Hochwasserschutzwalles geborgen. Dieser Fund wurde vermutlich durch einen Murgang ca. 5-7 m tief verschüttet und im Lehm konserviert.

Nahe Aigle (VS) ermöglichte die Zusammenarbeit mit der Schweizer Holcim AG die Beprobung von 28 subfossilen Eichen aus einem Kieswerk. Erste dendrochronologische Messungen der Bäume ergaben, dass sie vor ca. 4300 Jahren v.Chr. eingeschlossen wurden

Weitere Puzzleteile gesucht

"Jeder Baum zählt!", betont Frederick Reinig. Als Doktorand an der WSL beschäftigt er sich derzeit mit der Analyse der 256 subfossilen Baumstrünke, welche 2013 im Zürcher Binz-Quartier gefunden wurden. "Dieser ca. 13,000 Jahre alte Fund ist auf Grund seiner Grösse und seines Alters einmalig", erläutert Reinig.

Um die Umweltbedingungen am Ende der letzten Eiszeit noch besser zu verstehen, braucht es jedoch weitere Holzproben. Kleinere Funde oder gar Einzelbäume können wichtige Puzzleteile sein, um zeitliche Lücken zwischen bisherigen Messungen zu schliessen.


Kontakt

-        Frederick Reinig, Tel. +41 44 739 23 86 und +41 76 731 79 00

-        Daniel Nievergelt, Tel. +41 44 739 21 11

-        Email: holz at wsl.ch

Ein Schaufenster für Schweizer Holz - Online Werbung zu Weihnachten

Das «Herkunftszeichen Schweizer Holz» ist eingeführt und etabliert. Mit einem breit angelegten Marketing soll es jetzt bei einem breiteren Publikum bekannt gemacht werden. Im Zentrum steht dabei die brandneue eigene Website für das HSH. Auch Forstbetriebe können von der Plattform profitieren.

 

www.holz-bois-legno.chist die Domain für das gelabelte Schweizer Holz. Die neue Website wird im Advent öffentlichkeitswirksam lanciert, nachdem bisher vor allem die Anwender des «Herkunftszeichens Schweizer Holz» und das Fachpublikum über die neue Plattform informiert wurden. Denn ganz viele Menschen können irgendwann einen Entscheid zugunsten von Schweizer Holz beeinflussen: sei es direkt als Konsumentinnen und Konsumenten, sei es als Entscheidungsträger im Berufsleben oder in einem politisch-öffentlichen Amt, sei es als Stimmbürger und Steuerzahler, wenn die öffentliche Hand bauen will. Ziel der Kommunikation ist es, für die Herkunft des Rohstoffs Holz zu sensibilisieren – letztendlich sollen möglichst viele Menschen nach Schweizer Holz fragen und dieses am Herkunftszeichen erkennen.

 

Angebot und Nachfrage vernetzen

Bei den verschiedenen Beeinflussungs- und Entscheidungsmöglichkeiten setzt die neue Website an. Professionell hergestellte Foto-Stories zeigen beispielhaft die Wertschöpfungsketten auf: vom Einfamilienhaus bis zurück zum Baum im Schweizer Wald, von der kommunalen Baute, vom exklusiven Möbelstück oder vom Spielzeug zurück zur Herstellung, in die Holzverarbeitung und bis in die Forstwirtschaft. Die Website zeigt auf, wie man sich für die Verwendung von Schweizer Holz engagieren kann. Warum dessen Nutzung einem gesunden Wald zu Gute kommt. Häufige und praktische Fragen von Konsumentinnen und Konsumenten werden kurz und verständlich beantwortet. Auf einer interaktiven Schweizerkarte können schliesslich Anbieter und Produkte ausfindig gemacht werden.

Die neue Website wurde innert weniger Monate konzipiert und in drei Sprachen umgesetzt. Sie ist Teil der Sofortmassnahmen, mit welchen die Wald- und Holzwirtschaft nach dem Frankenschock vom Januar 2015 gestützt werden sollen. Diese Massnahmen werden von der Lignum gesteuert und vom Bundesamt für Umwelt unterstützt, auch der WVS arbeitet aktiv mit. Gesucht wird  Medienpräsenz auf verschiedenen Schienen und die Kommunikation über Social Media. Ferner hofft die Projektleitung auf einen grossen Multiplikationseffekt durch das Mitwirken sämtlicher Akteure der Branche im Rahmen derer Möglichkeiten; zum Beispiel, indem sie auf die neue Website aufmerksam machen und diese verlinken. Später soll die Kommunikation für das HSH direkt an die vom BAFU geplante «Initiative Schweizer Holz» andocken.  


 

 

 

Forstbetriebe aufgepasst

Online-Werbung zu Weihnachten

 

Die neue Website steht auch Forstbetrieben offen, welche das Herkunftszeichen Schweizer Holz führen, dazu bei ihrem Kantonalverband registriert sind und Holzprodukte direkt an Endkunden verkaufen. Sie können sich unter der Rubrik «Anbieter» mit ihren gelabelten Holzprodukten eintragen und erhalten damit landesweite Gratiswerbung. Sinnvoll ist der rasche Eintrag für Forstbetriebe, welche Christbäume und/oder Produkte wie Brennholz, Rindenschnitzel, Pfähle, Finnenkerzen usw. aus eigenem Holz im Direktverkauf anbieten. Denn die Website richtet sich direkt an Endkunden und wird vor Weihnachten beworben. Nicht sinnvoll ist vom Konzept der Website her die Auflistung von Produkten, die nicht direkt an Konsumenten abgegeben werden. Wichtig: Nicht-Holz-Produkte können nicht aufgelistet werden.

So geht es: Forstbetriebe, welche Produkte mit dem «Herkunftszeichen Schweizer Holz» anbieten (siehe Bedingungen oben) und sich auf der neuen Website www.holz-bois-legno.ch eintragen wollen, senden ihre Angaben mit Betriebs-Logo und Bild ihrer Wahl (je mindestens 1000 Pixel breit, siehe Beispiele unter «Anbieter» im Web) an hsh@lignum.ch. Die Geschäftsstelle von Lignum kümmert sich dann um den Eintrag. Ihr Ansprechpartner ist die Geschäftsstelle von Lignum in Zürich.

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Waldbrandgefahr


Durch die sehr hohen Temperaturen der vergangenen Tage und die zunehmende Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr rasch an.


Entlang des Jurasüdfusses, im östlichen Berner Jura sowie im Seeland besteht „sehr grosse“ Waldbrandgefahr.


Im westlichen Berner Jura, den Regionen Mühleberg, Bern und bis in den Oberaargau besteht eine „grosse“ Wald- und Flurbrandgefahr. Ebenso besteht im Gürbetal, Kiesental und Aaretal bis Thun, entlang der Thunersee- und Brienzersee-Sonnseite bis ins Gadmertal sowie im Simmental und Saanenland eine „grosse“ Wald- und Flurbrandgefahr.

In allen anderen Regionen des Kantons Bern besteht eine „erhebliche“ Waldbrandgefahr.


Waldbesucherinnen und –besuchern wird empfohlen, vorsichtig mit Feuer im Wald umzugehen. Brände können sich rasch entzünden:

Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei starkem Wind ganz darauf verzichten.

Keine sonstigen Feuer im Freien.

Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen.


Die Karte zeigt die allgemeine Waldbrandgefahr in den Regionen des Kantons Bern. Lokal kann diese abweichen.


Das Amt für Wald beobachtet die Waldbrandgefahr laufend. Das Bulletin wird bei Bedarf angepasst.


Link zur Medienmitteilung des KAWA

Waldwirtschaft neu denken

Mehr Innovation und Zusammenarbeit in der Waldwirtschaft

26. Juni 2015 – Medienmitteilung; Volkswirtschaftsdirektion

Das Amt für Wald des Kantons Bern und der Verband der Berner Waldbesitzer haben sich auf eine Strategie für die Zukunft der Waldbewirtschaftung im Kanton Bern geeinigt. Ziel ist die unternehmerische Entwicklung im Berner Wald. Die Akteure setzen auf Zusammenarbeit, Innovation und Professionalität. Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher forderte die Waldbesitzer auf, den Spielraum für innovative Projekte zu nützen.

Der Nachhaltigkeitsbericht 2013 zum Zustand des Berner Waldes hat es deutlich aufgezeigt: Die Waldbewirtschaftung ist eine Schwachstelle im Berner Wald. Die Erlöse sind tief, die Strukturen komplex, die Kosten hoch. Dabei ist Holz ein gefragter Rohstoff. Der Holzbau erlebt momentan einen eigentlichen Boom. Wenn der Wald aber nicht nachhaltig bewirtschaftet wird, gerät die inländische Holzverarbeitungskette in Schwierigkeiten, der Schutzwald büsst an Wirkung ein und die Biodiversität leidet.

Gestützt auf die Ergebnisse des Berichts haben das Amt für Wald des Kantons Bern und der Verband der Berner Waldbesitzer (BWB) im Januar 2014 das Projekt «Nachhaltige Waldwirtschaft BE» gestartet. Ziel des Projekts ist es, die Berner Waldwirtschaft stärker unternehmerisch auszurichten und zugleich die sozialen und ökologischen Leistungen des Waldes sicherzustellen.

Bewirtschaftung ist Sache der Besitzerinnen und Besitzer

Das nun vorliegende  Ergebnis des Projekts besteht aus dem Programm «Nachhaltige Waldwirtschaft BE» und umfasst folgende vier Elemente:

  • Das Amt für Wald und die Berner Waldbesitzer unterzeichnen eine gemeinsam erarbeitete Entwicklungsstrategie, welche die unterschiedlichen Rollen definiert: Der Staat nimmt die im Waldgesetz geregelten Aufgaben wie Aufsicht, Rahmenbedingungen, Beratung, öffentliche Leistungen wahr; die Waldbewirtschaftung hingegen ist Aufgabe der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer.
  • Das Amt für Wald bietet für die Akteure der Waldwirtschaft Weiterbildungen an. An Fachtagungen lernen Waldverantwortliche von Burger- und Einwohnergemeinden oder weiteren Institutionen, die Wald besitzen, wie sie das Potenzial ihrer Wälder erkennen und besser nutzen können.
  • Das Amt für Wald begleitet und fördert die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der Entwicklung von Strategien, Prozessen und Strukturen für eine erfolgreiche Waldbewirtschaftung. Eine Möglichkeit ist beispielsweise, dass sich die  Waldeigentümer zu grösseren Waldunternehmen zusammenschliessen.
  • In der Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Waldbesitzer-Organisationen werden neue, partnerschaftliche Ansätze entwickelt, dies beispielsweise im kleinstrukturierten Privatwald zwischen Förstern und Holzvermarktungsorganisationen.

Umsetzung ab 2016

Das Amt für Wald und der Verband der Berner Waldbesitzer arbeiten bereits heute eng zusammen. Umgesetzt wird das Programm ab 2016, wenn die Verhandlungen des Amts für Wald mit dem Bund bezüglich des Förderprogramms Waldwirtschaft abgeschlossen sind. Mit einem über den Nationalen Finanzausgleich finanzierten Programm wird künftig vermehrt die wirtschaftliche Entwicklung von Forstbetrieben gefördert. Unterstützt werden Massnahmen wie die Weiterbildung der Akteure, die Entwicklung klarer Strategien und professioneller Strukturen sowie Innovation bei der Planung und Steuerung der Holzernte und -logistik. Von einer stärkeren Waldwirtschaft profitiert die gesamte Wertschöpfungskette «Holz».

Das Programm wird im bestehenden Finanzrahmen durchgeführt. Die Beiträge des Kantons werden nicht erhöht.

Innovation und Eigeninitiative

Regierungsrat Andreas Rickenbacher, Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Bern, forderte am Freitag (26.6.2015) vor den Medien die Berner Waldbesitzer auf, ihren Spielraum zu nützen und innovative Projekte umzusetzen. Vom Boom beim Bauen mit Holz soll auch die regionale Wald- und Holzwirtschaft profitieren.

Die am Programm «Nachhaltige Waldwirtschaft BE» beteiligten Akteure zeigten sich überzeugt davon, dass sie mit den präsentierten Massnahmen die unternehmerische Entwicklung der Waldwirtschaft anstossen können. Entscheidend sind dabei das Engagement und die Initiative der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in den Regionen. Das Amt für Wald wird sie dabei unterstützen.

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Klimawandel + Wald - eine ökonomische Sicht

Der Klimawandel wird in Zukunft die Waldbewirtschaftung in der Schweiz stärker beeinflussen. Neben vielen ökologischen Ungewissheiten, stellt sich vielen auch die Frage, wie sich diese Veränderungen ökonomisch auswirken. Waldbesitzer, Waldnutzer, Förster erhalten Antworten auf viele offenen Fragen....

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Waldwirtschaft hat Potenzial

Gut fürs Budget, den Wald und die Bevölkerung.

Fachtagung für Waldverantwortliche.

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Massiver Ertragsausfall und Stellenabbau drohen

Lignum, Holzwirtschaft Schweiz, Waldwirtschaft Schweiz und Holzindustrie Schweiz haben heute anlässlich einer Pressenkonferenz Forderungen für die Branche in Zusammenhang mit der Frankenstärke präsentiert. Die Tagesschau berichtet voraussichtlich ebenfalls. Die Dokumente nachstehend.

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Bitte mehr Holzen

Die Zeitung "Der Bund" macht auf die aktuelle Situation in der Waldwirtschaft in einem ganzseitigen Artikel aufmerksam und verweist auf das Projekt Nachhaltige Waldwirtschaft BE - Ein Gemeinschaftsprojekt von KAWA und Berner Waldbesitzer BWB.

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Aufhebung des Euro-Mindestkurses - Berner Waldbesitzer BWB raten zur Vorsicht

Die Nationalbank hat heute morgen die Stützung des Euro-Mindestkurses aufgehoben. Dies dürfte unmittelbare Auswirkungen auf den Holzmarkt haben.

Die Berner Waldbesitzer BWB raten in einer ersten Einschätzung zu folgendem Verhalten:

  • Kein Rundholz unter den vereinbarten Preisen verschleudern. Vereinbarte Mengen sind wo immer möglich zu vereinbarten Preisen auszuliefern.
  • Es ist bereits relativ viel Rundholz an den Waldstrassen verfügbar. Frisches Rundholz nur bereit stellen, wenn mit dem Käufer Preise und Mengen bestätigt werden konnten.
  • Der tiefe Euro dürfte zu einem erhöhten Import-Druck von ausländischem Holz führen und führt bei Holzexporteuren in den Euroraum zu tieferen Einnahmen. Das Debitorenrisiko ist neu zu beurteilen.

Grössere Waldbesitzer im Kanton Bern haben aufgrund des Entscheids der Nationalbank ihre Holzschläge (vorübergehend) vollständig eingestellt, bis die Auswirkungen auf den Markt zuverlässig eingeschätzt werden können.

Die Berner Waldbesitzer BWB beurteilen die Auswirkungen fortlaufend und orientieren über die Website und www.facebook.com/bernerwald laufend.

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Präsident der Berner Waldbesitzer BWB, Nationalrat Erich von Siebenthal fordert vom Bundesrat Erklärungen und wirksame Massnahmen in der Waldpolitik

Mit der Interpellation Ip 14.3902 verlangt der Präsident der Berner Waldbesitzer BWB und Nationalrat Erich von Siebenthal Klärung vom Bundesrat.

Der Bundesrat setzt in verschiedenen Strategien, Aktionsplänen und nicht zuletzt mit der anstehenden Waldgesetzrevision Ziele für die Waldpolitik. Aus Sicht der Waldbesitzer sind diese nicht oder schlecht aufeinander abgestimmt. Das Parlament wird in naher Zukunft über mehrere 100 Millionen Franken Bundesbeiträge für die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie sowie über eine Waldgesetzrevision beschliessen. Bevor diese Beschlüsse gefasst werden können, ist insbesondere in folgenden Fragen durch den Bundesrat Klarheit zu schaffen:

Inwieweit handelt es sich bei der Strategie Biodiversität um effektive Notwendigkeiten und nicht um verwaltungsgetriebene Bedürfnisse?

Wie will der Bundesrat die Anpassung an den Klimawandel (Waldpolitik 2020) vollziehen, wenn ein Grossteil der Wälder bis heute nicht erreichbar ist und der Bund die Finanzierung solcher (ausserhalb des Schutzwaldes) als Kantonsaufgabe definiert? Die Anpassung an den Klimawandel ist nur durch Verjüngung mit geeigneten Baumarten möglich. Die Kantone haben bereits in der Vergangenheit trotz Kenntnis der Ausgangslage die notwendigen Mittel nicht bereitstellen können.

Wie will der Bundesrat das verfügbare einheimische Holzpotenzial ausschöpfen, wenn er gleichzeitig Waldflächen aus der Bewirtschaftung entlassen und Erschliessungen nicht finanzieren will.

Die Berner Waldbesitzer BWB mit Erich von Siebenthal als Präsident, stehen weitgehend hinter den Zielen der Waldpolitik 2020 des Bundesrates. Sie erwarten jedoch vom Bundesrat wirkungsvolle Massnahmen zur Umsetzung und nicht nur Massnahmen, die weitere Verwaltungsangestellte und Planungs- und Beratungsbüros beschäftigen. Die eingesetzten Steuerfranken sollen Ihre Wirkung auf der Waldfläche und nicht in Büros entfalten.

Link zum Vorstoss


Hauptversammlung Berner Waldbesitzer BWB

Generalversammlung der Berner Waldbesitzer BWB


Zielpublikum: direkte Mitglieder, Delegierte und eingeladene Gäste

Datum: 24. Oktober 2014

Ort: Saanen

Agenda

10.00 Uhr Besichtigung ENHOSAG

11.00 Uhr Apéro

11.30 Uhr Mittagessen im Landhaus Saanen

13.00 Uhr Beginn der ordentlichen Versammlung

15.00 Uhr Ende der Versammlung

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Doppelt unseriöse Argumentation des WWF

Der WWF moniert heute, die Leistungen der Schweiz mit Blick auf die Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung EUTR seien ungenügend. Aus Sicht der Holzbranche ist der Vorwurf doppelt unseriös. Zum einen ist die Schweiz gar nicht Teil der Staatengemeinschaft, welche die EUTR eingeführt hat. Zum andern ist es gerade den Umweltverbänden zu verdanken, dass dies so ist.

 

„Auf Betreiben der Umweltverbände hat die Schweiz vor wenigen Jahren eine Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte eingeführt – im Wissen darum, dass die EU kurz darauf eine eigene Regelung in Kraft setzen würde, eben die EU-Holzhandelsverordnung EUTR“, sagt Christoph Starck, Direktor von Lignum, Holzwirtschaft Schweiz in Zürich.

 

„Es war von Anfang an klar, dass sich die Schweiz mit ihrer eigenen, von grüner Seite durchgedrückten Regelung ins europäische Abseits manövrieren würde. Illegaler Holzschlag ist keine Bagatelle, da hat der WWF recht. Die Holzbranche hat aber mehrfach darauf hinge­wiesen, dass eine Deklaration von Holzart und Holzherkunft, wie sie die geltende Schweizer Deklarationspflicht seit 2012 fordert, inkompatibel ist mit dem Regime der EU-Holzhandels­verordnung EUTR, die illegal geschlagenem Holz den Marktzutritt verwehrt“, sagt Starck.

 

„Die Holzbranche selber hat vorgeschlagen, die EUTR für die Schweiz zu übernehmen, und hat nach der kurzsichtigen Einführung der Schweizer Holz-Deklarationspflicht unverzüglich das Gespräch mit dem Bund gesucht, um eine zur EUTR analoge Gesetzgebung im Rahmen der kommenden Vorlage zur Revision des Umweltschutzgesetzes ins Leben zu rufen,“ ergänzt Starck. „Dass eine EUTR-kompatible Gesetzgebung in der Schweiz diesen steinigen Umweg machen muss, geht auf die Umweltverbände zurück, nicht auf die Holzbranche.“

 

„Deshalb ist es billig, jetzt unserem Land vorzuwerfen, es dümple am Ende der Liste, was die EUTR-Umsetzung angehe“, sagt Starck. „Die Öffentlichkeit wird mit dieser Aussage, die Äpfel und Birnen durcheinanderwirft, hinters Licht geführt. Dies um so mehr, als nebulös mit den ‚Waldschutz-Leistungen‘ argumentiert wird. Die Schweizer Waldgesetzgebung und deren Umsetzung sind anerkanntermassen international führend. Der Schweizer Wald wird traditionell nachhaltig bewirtschaftet.“

 

„Kommt dazu, dass die Branche ihre Hausaufgaben mit der Umsetzung der Deklarationspflicht gemacht hat“, schliesst Starck. „Bei Kontrollen des Eidgenössischen Büros für Konsumenten­fragen fand sich 2013 bei 96% der überprüften Produkte eine korrekte Deklaration der Holzart und bereits bei 71% der betroffenen Produkte eine richtig ausgewiesene Holzherkunft. Das ist so kurz nach der Einführung des Regimes eine beachtliche Leistung und hat deshalb erst kürzlich Lob seitens des Bundes erhalten.“

Waldeigentum erfolgreich ausrichten

Forstbetriebe lassen sich unter gewissen Bedingungen rentabel ausgestalten. Prof. Dr. B. Pauli zeigt Waldbesitzern und Interessierten auf, welche Herausforderungen und Lösungen für Waldbesitzer und Forstbetriebe bestehen, damit sie ihr Waldeigentum wirtschaftlich erfolgreich ausrichten können.

 

Datum: 25. August 2014

Zeit: 19.30 Uhr

Ort: HAFL, Länggasse 85, 3052 Zollikofen

Zielpublikum: Waldverantwortliche Behörden, Interessierte

Anmeldung: um Anmeldung wird gebeten (nachstehendes Formular)

Kosten: ein kostenloses Angebot der Berner Waldbesitzer BWB



Die Veranstaltung ist offen für alle ­interessierten Personen. Bitte melden Sie sich mit nebenstehendem Anmeldetalon an. Speziell eingeladen sind Waldbesitzer, die einen Forstbetrieb betreiben.

Anschliessend an den Anlass wird ein Apéro offeriert.

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Nationalrat beweist Sachverstand: Motion für Walderschliessungen von Nationalrat und Präsident der BWB, Erich von Siebenthal, ist klar angenommen

Der Nationalrat beweist in der aktuellen Sondersession viel Sachverstand. Die Motion für Walderschliessungen vom Präsident der Berner Waldbesitzer BWB und Nationalrat, Erich von Siebenthal, wurde mit klarer Mehrheit angenommen. Die Botschaft ist einfach: "Ohne Erschliessungen kein einheimischer Green-Tech Rohstoff Holz und keine Erreichung der Ziele aus der Waldpolitik 2020 des Bundesrats".

Trotz ablehender Haltung des Bundesrates hat der Nationalrat an der heutigen Session das Anliegen von Erich von Siebenthal quer durch alle Parteien mit 128ja zu 30nein-Stimmen angenommen. Ein weiser Entscheid im Hinblick auf eine eigenständige und nachhaltige Klima-, Energie- und Rohstoffpolitik.

 

Der Vorstoss

Wortprotokoll aus der Session

 

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Vollzugshilfe Rodungen und Rodungsersatz

Bern, 24.04.2014 - Gemäss Waldgesetz vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0) sind Rodungen verboten. Ausnahmebewilligungen dürfen erteilt werden, wenn die Gesuchsteller nachweisen, dass für die Rodungen wichtige Gründe bestehen, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Gemäss Artikel 5 Absatz 3 der Waldverordnung vom 30. November 1992 (WaV; SR 921.01) erlässt das BAFU Richtlinien über den Inhalt des Rodungsgesuches. Die vorliegende Vollzugshilfe inklusive Rodungsformular gilt als Richtlinie in diesem Sinne.

Link zur Quelle

Künftig vier Waldabteilungen auf dem gesamten Kantonsgebiet - Zeitgemässe Organisation für den kantonalen Forstdienst

Zeitgemässe Organisation für den kantonalen Forstdienst

26. Februar 2014 – Medienmitteilung; Volkswirtschaftsdirektion

Das Amt für Wald des Kantons Bern (KAWA) wird neu organisiert. Die bestehenden acht Waldabteilungen werden neu in vier Abteilungen zusammengefasst. Diese werden sich auf die Besonderheiten der Naturräume Alpen, Voralpen, Mittelland und Berner Jura spezialisieren. Zusammen mit den bewährten Forstrevieren werden die Waldabteilungen weiterhin eine starke regionale Verankerung des Forstdienstes gewährleisten.

Die schweizerische Waldwirtschaft hat sich in den vergangenen 20 Jahren tiefgreifend verändert. Waldbehörden sind heute zunehmend mit Fragen der Raum-, Klima-, Umwelt- und Energiepolitik konfrontiert. Der Wald ist Holzlieferant, erfüllt wichtige Schutzfunktionen und ist Ort der Erholung. Um diesen komplexen Anforderungen gerecht zu werden und im Rahmen eines Wechsels an der Spitze des Amts für Wald (KAWA) hatte Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher Ende 2012 den Auftrag erteilt, die Organisation des Amts grundsätzlich zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Vier Waldabteilungen mit spezialisierten Teams

Kernstück der nun beschlossenen Reorganisation, die auf Mitte 2015 umgesetzt wird, sind die vier neuen Waldabteilungen «Alpen», «Voralpen», «Mittelland» und «Berner Jura». Mit der Gliederung nach Naturräumen würden die Waldabteilungen gestärkt, so Roger Schmidt, Vorsteher des Amts für Wald. Es werden grössere Teams gebildet, die sich fachlich und regional spezialisieren. Diese Teams bearbeiten die forstlichen Fragen der Region und sind verantwortlich für eine einheitliche Umsetzung. Das Amt wird mit weniger Abteilungen und einer neu zu bildenden Geschäftsleitung besser gerüstet sein, die komplexen Aufgaben zu bewältigen. «Ich bin überzeugt, dass der kantonale Forstdienst mit dieser Reorganisation eine zeitgemässe und effiziente Struktur erhält. Und das ist im Interesse der Berner Wälder», sagt Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher.

Neu vier statt acht Standorte für die Waldabteilungen

Als Standorte für die vier künftigen Waldabteilungen sind Wimmis (Alpen) und Tavannes (Berner Jura) vorgesehen sowie voraussichtlich Münsingen (Voralpen) und Zollikofen (Mittelland). Voraussichtlich werden ca. 20 Mitarbeitende im Rahmen der Reorganisation ihren Arbeitsort wechseln; zusätzlich ergeben sich Veränderungen bei der Bürosituation von 10 Revierförstern. Zwei Vollzeitstellen werden eingespart. Die Umsetzungskosten für das KAWA belaufen sich auf maximal 500‘000 Franken. Diesen Kosten stehen jährliche Einsparungen beim Amt von rund 250‘000 Franken gegenüber. Aufgrund von Vorabklärungen sollen primär die vorhandenen Räumlichkeiten verdichtet werden, um die Kosten der räumlichen Umsetzung möglichst gering zu halten. Eine detaillierte Abschätzung der räumlichen Auswirkungen und deren Kosten sind für die Umsetzungsphase vorgesehen.

Nicht von der Reorganisation betroffen sind die Forstreviere. Die Revierförster werden auch künftig vor Ort den Waldzustand überwachen und die Waldeigentümer und -bewirtschafter beraten.

Vielfältig Herausforderungen

Das Amt für Wald wird sich weiterhin auf seine beiden Hauptaufgabenfelder Walderhaltung und Waldwirtschaft konzentrieren. In diesen Themenbereichen stellen sich dem Forstdienst eine Reihe von Herausforderungen, die in enger Zusammenarbeit mit den weiteren Akteuren – den Waldeigentümerinnen und -eigentümern, der Holzwirtschaft, der Bevölkerung und dem Bund – anzugehen sind:

  • Die Waldbewirtschaftung: Die wirtschaftliche Situation hat sich insgesamt verschlechtert. Die Waldbesitzer sehen sich mit steigenden Produktionskosten und insgesamt rückläufigen globalen Holzpreisen konfrontiert. Gemeinsam mit den Akteuren der Waldwirtschaft sind daher neue Modelle zu einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu entwickeln.
  • Die steigenden Ansprüche: Der Wald erfüllt wichtige Schutzfunktionen, er liefert Nutz- und Energieholz, spielt eine wichtige Rolle im Naturschutz und für die Biodiversität und er wird zunehmend auch als Freizeit- und Erholungsraum genutzt. Der Koordinationsbedarf steigt.
  • Die Risiken, die sich aus dem Klimawandel ergeben: Mehr als zwei Drittel des Berner Waldes schützen vor Naturgefahren. Doch viele Schutzwälder sind überaltert, es besteht ein Pflegerückstand. Das Risiko von Sturmschäden erhöht sich. Mit dem Klimawandel steigt die Dringlichkeit, die Schutzwälder zu verjüngen.
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Wild geht Wald an den Kragen

Bauernzeitung schreibt:

Gesamter Artikel...

 

«Wenn der hohe Wilddruck bestehen bleibt, kann der Wald seine Funktionen nicht mehr wahrnehmen», schlägt Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP/BE) Alarm.

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Von den Besten Lernen

Exkursion zum Forstbetrieb Goms

Ziel:

Öffentliche Waldbesitzer lernen den Binding-Waldpreis Träger kennen.

In diesem Betrieb haben sich mehrere Waldbesitzer zu einem Forstbetrieb zusammengeschlossen. Voraussetzungen, Chancen, Risiken, Betriebsorganisation und Vorgehensweise werden anlässlich dieser Exkursion aufgezeigt.

 

Zielgruppe

Waldverantwortliche Eigentümer von Einwohner- und Burgergemeinden oder Korporationen.

 

Dauer/ Termin: 1 Tag; 25. April 2014

Kosten: ca. CHF 200.-/ Person (wird nach defintiver Anmeldung bekannt gegeben)

Anzahl Teilnehmer: max. 50 Personen

 

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Beste Wünsche - Politischer Monitor

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Schweizer Weihnachtsbäume heuer besonders schön

Eine Million Christbäume finden jede Weihnachten den Weg in die Schweizer Wohnzimmer; zur Mehrheit genormte Bäume aus europäischen Monokulturen. Beim Bauern oder Förster finden sich aber auch öko

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Werbung für Christbäume aus Schweizer Herkunft

Wenn auch wenn der Christbaumverkauf häufig kein lukratives Geschäft ist, bietet er eine gute Gelegenheit, einer interessierten Öffentlichkeit die nach-haltige Waldwirtschaft näher zu bringen und Imagepflege für die Branche zu betreiben. Wie jedes Jahr gelangt der WVS deshalb anfangs Dezember zusammen mit der IG Suisse Christbaum mit einem Communiqué an die Schweizer Medien. Auch dieses Jahr zeigt es die Vorzüge der Weihnachtsbäume aus inländischer Produktion auf. Speziell empfohlen wird der Kauf direkt beim Forstbetrieb oder beim Landwirt. Der Medientext findet sich im Wordformat auf der WVS-Website und steht Ihnen, auch auszugsweise, jederzeit für Ihre Kommunikation vor Ort zur Verfügung, sei es für die Lokalzeitung oder am Anschlagbrett der Gemeinde. Ferner führt der WVS in der "Christbaumbörse" auf seiner Website wiederum eine Liste von Forstbetrieben, welche Schweizer Bäume im Direktverkauf anbieten. Wenn Sie in diese Liste aufgenommen werden möchten, füllen Sie bitte online das entsprechende Formular aus. Sie finden dieses über die Einstiegsseite von www.wvs.ch unter «Christbaumbörse». Der Christbaumverkauf bietet auch eine gute Gelegenheit, auf das Herkunftszeichen Schweizer Holz aufmerksam zu machen. Geeignete Werbematerialien stehen bei den meisten Forstbetrieben bereits im Einsatz. Bei der Lignum können sie nachbestellt werden: http://www.lignum.ch/shop/werbemittel. Hier finden sich auch kleine Holzanhänger, mit welchen die Bäume etikettiert werden können; aufgedruckt sind das Herkunftszeichen und der Schriftzug "Produkt aus dem Schweizer Wald".

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Gute Nachfrage bei stabilen Preisen

Die Nachfrage nach Nadelrundholz bleibt, trotz hohem Importdruck, weiterhin gut. Waldbesitzer und Säger streben mit stabilen Preisen eine kontinuierliche Belieferung der Verarbeiter an.

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Holzpreisstatistik - Rundholz volatil - Schnittholz +/- stabil

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Nachhaltigkeitsbericht erschienen

Regierungsrat A. Rickenbacher und das KAWA stellten vergangene Woche der Öffentlichkeit den Nachhaltigkeitsbericht vor.

 

Die Erkenntnisse sind bescheiden:

Waldbesitzer sollen die Zusammenarbeit als Erfolgsrezept für die Eigenwirtschaftlichkeit weiter treiben.

 

Diese Stossrichtung verfolgen die Berner Waldbesitzer seit Ihrer Gründung. Tatsache ist, dass allein mit vermehrter Zusammenarbeit die Herausforderungen der Branche nicht gelöst werden können. Nach wie vor sehen sich Waldbesitzer teuren rechtlichen Rahmenbedingungen ausgesetzt, die den Schweizer Wald & Holz im internationalen Wettbewerb benachteiligen. Dazu gehören unverhältnismässig hohe Transportkosten (LSVA), mangelnde Erschliessung, zu hohe Wildbestände usw.

 

Die Berner Waldbesitzer BWB nehmen mit erstaunen zur Kenntnis, dass der Regierungsrat die Thematik der Wildschäden im Berner Wald nicht mit der nötigen Seriosität angeht und offenbar die vorhandenen Probleme verdrängt. Im vergangenen Jahr ergaben Erhebungen des kantonalen Amtes für Wald, dass in zwei Wildräumen die Schwellenwerte der Wildbeslastung überschritten sind (gemäss Vollzugshilfe des BAFU). Im Nachhaltigkeitsbericht werden diese Fakten nicht erwähnt. Ebensowenig ist der Regierungsrat offenbar bereit wirksame Gegenmassnahmen zu treffen.

 

 

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Grundwasserschutz im Wald - Merkblatt und Mustervereinbarung

Für den Grundwasserschutz im Wald wurde im Kanton Bern neu ein Merkblatt und eine Mustervereinbarung erarbeitet.

Die Dokumente können Sie hier herunterladen.

 

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BAFU - Forststatistik 2012: Rückläufige Holzernte in der Schweiz

Aufgrund der sehr schwierigen Marktbedingungen wurden 2012 im Schweizer Wald 8% weniger Holz geschlagen als im Vorjahr. Tiefere Marktpreise für das wichtigste Sortiment sowie höhere Holzerntekosten führten zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Schweizer Forstbetriebe. Dies geht aus der Forststatistik sowie dem forstwirtschaftlichen Testbetriebsnetz 2012 der Bundesämter für Umwelt BAFU und für Statistik BFS hervor.

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Bundesamt für Umwelt BAFU

Wir trauern um Hans-Ulrich Kaiser

Hans-Ulrich Kaiser
Hans-Ulrich Kaiser

Die Berner Waldbesitzer BWB trauern um Hans-Ulrich Kaiser, der in der Nacht vom 6. auf den 7. Juli unerwartet verstorben ist.

Hans-Ulrich Kaiser war für die Berner Waldbesitzer eine prägende Kraft. Bei der Gründung 2005 hat er die Vorbereitung und künftige Ausrichtung des Verbandes in Weitsicht mit geprägt und mitgetragen. Als Mitglied des Berner Holzförderungsfonds hat er mitgeholfen, die Eigenständigkeit der Berner Waldbesitzer BWB auf kantonaler und nationaler Ebene in Tat umzusetzen.

Hans-Ulrich Kaiser haben wir erlebt als...

  • Vordenker - der auch unkonventionelle Lösungen vorbehaltlos prüfte, und wenn er davon überzeugt war, konsequent mittrug.
  • Brückenbauer - der unvoreingenommen über Partei- und Organisationsgrenzen hinweg Menschen zusammenbrachte, Kontakte und Netze knüpfte, die der Erreichung der gemeinsamen Ziele dienten.
  • Wertemensch - der seine Ziele konsequent verfolgte. Das Grundeigentum war ihm wichtig. Eine Waldwirtschaft, die auf eigenen Beinen stehen kann ein zentrales Anliegen.

 

Wir danken Hans-Ulrich Kaiser für alles, was er für den Wald und das Grundeigentum geleistet hat und werden die fröhlichen gemeinsamen Stunden mit HUK vermissen. Wir trauern mit den Angehörigen und wünschen ihnen Kraft und Zuversicht.

 

In stillen Gedanken.

Stefan Flückiger, Geschäftsführer BWB

Magazin «umwelt» 2/2013 - Biodiversität erhalten

Das Maganzin Umwelt 2/2013 beschäftigt sich mit Biodiversität. Auch für zum Schweizer Wald ist ein Beitrag vorgesehen. Kommentare und Überlegungen sind erwünscht und erlaubt.

 

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Berichterstattung zum „Rostigen Paragraph 2013“ auf dem Holzweg.

Berichterstattung zum „Rostigen Paragraph 2013“ auf dem Holzweg.

 

Am 13.05.2013 überreichte die IG Freiheit Stefan Flückiger, Geschäftsführer der Berner Waldbesitzer BWB, den rostigen Paragraphen 2013 im „Kaufleuten“ in Zürich. Dieser zeichnet gemäss den Anforderungen der IG Freiheit die dümmsten Gesetze und Verordnungen aus, die durch Politiker und Behörden lanciert wurden. Anlässlich der Preisverleihung legte Stefan Flückiger das Konzept der freiwilligen Waldvignette dar.

 

Weder der Verband Berner Waldbesitzer noch der Geschäftsführer können ein Gesetz oder eine Verordnung schaffen. Stefan Flückiger ist weder Mitglied einer Behörde und hat kein politisches Mandat.

 

Die in den Medien erfolgte Darstellung, wonach eine Waldvignette in der Waldgesetzrevision keine Chance hatte, ist Unsinn. Die Waldvignette war nie ein Thema in der bernischen Grossratsdebatte über die Waldgesetzrevision. Die freiwillige Waldvignette wurde bereits vor der Waldgesetzrevision eingeführt und vertrieben. Die Waldvignette beansprucht kein neues Gesetz und verursacht keine einzige Verwaltungsstelle. Die Gelder gelangen in einen zweckgebundenen Fonds, der durch Waldbesitzer und Erholungssuchende gemeinsam Erholungsprojekte im Wald unterstützt und aufwertet. Die Waldvignette ist das erste und einzige Instrument in der Schweiz, das die Erholungsnutzung ohne Staat und Zwangsabgaben mit Mitsprache der Beteiligten ermöglicht.

 

Das verschiedentlich angeführte Argument der Doppelfinanzierung durch Beiträge des Staates an Waldstrassen hält nicht stand. Die Waldbesitzer erbringen auf eigene Kosten Leistungen für die Öffentlichkeit, die um ein Vielfaches grösser sind, als die sehr bescheidenen Beiträge der öffentlichen Hand. Kosten entstehen insbesondere aus der Grundeigentümerhaftung und Nutzungen neben den Waldstrassen.

www.waldvignette.ch

 

 

 

Waldvignette führt "Rostigen Paragraphen 2013" auf den Holzweg

Am 13.05.2013 überreichte die IG Freiheit Stefan Flückiger, Geschäftsführer der Berner Waldbesitzer BWB, den rostigen Paragraphen 2013 im Kaufleuten. Dieser zeichnet gemäss den Anforderungen der IG Freiheit die dümmsten Gesetze und Verordnungen aus, die durch Politiker und Behörden lanciert wurden. Der Gewinner wird durch ein öffentliches Voting ermittelt. Am Voting 2013 haben sich gemäss Auskunft der IG Freiheit- rund 2000 Personen beteiligt.

 

Flückiger schmunzelt über die Preisverleihung, da er offensichtlich ohne die Wettbewerbsvoraussetzungen zu erfüllen, Gewinner des Preises wurde. Flückiger ist weder Politiker noch Behördenmitglied; ebenso wenig war für die Lancierung der Waldvignette ein neues Gesetz oder Verordnung nötig.

Medien land- auf landab verbreiten, dass die Waldvignette vorerst obligatorisch und erst unter dem Druck der Öffentlichkeit als freiwillig eingeführt worden sei. Die Berner Waldbesitzer BWB halten fest, dass die Waldvignette zu keinem Zeitpunkt als obligatorisch vorgesehen war. Die Behauptung einer Tageszeitung, die Berner Waldbesitzer fordern eine obligatorische Waldvignette hat die Gemüter von Bürgern und Redaktionen landauf landab erhitzt und die IG Freiheit offenbar zur Nomination veranlasst – zu Unrecht, wie Flückiger an der Preisverleihung im Kaufleuten vom 13.05.2013 festhält.

 

Eine obligatorische Waldvignette hätte einen entsprechenden Gesetzesartikel vorausgesetzt. Die Berner Waldbesitzer sind ein Verein und ihr Geschäftsführer ohne politisches Mandat. Die freiwillige Waldvignette haben sie umgehend nach ihrem einstimmigen Ja zum „Fonds Wald und Tourismus“ an der Hauptversammlung im Oktober 2012 eingeführt. Zu einem Zeitpunkt, als die Revision des Kantonalen Waldgesetzes in Bern im Grossen Rat noch nicht abgeschlossen war. Eine Waldvignette stand zu keinem Zeitpunkt im Grossen Rat zur Debatte.

 

Waldvignette löst anstehende, unausweichliche Aufgaben ohne Staat, Bürokratie; Verursacher- und bedarfsgerecht in Partnerschaft

Mit der Waldvignette haben die Berner Waldbesitzer BWB in der Schweiz erstmals ein Instrument zur Lenkung und Förderung der Freizeitnutzung im Wald eingeführt, das ohne staatliche Organe und zusätzliche Verwaltungsstellen eine aktuelle Aufgabe löst.

Zahlreiche Berichterstattungen und Untersuchungen zeigen, dass sich die Nutzungskonflikte zwischen Freizeitnutzern im Wald häufen. Die Folgekosten dieser Freizeitnutzungen bleiben häufig beim Waldbesitzer alleine hängen. Dies beinhaltet den Rückbau von unzulässig erstellten Werken (wegen der Werkeigentümerhaftung und Haftungskosten) bis zur Moderation von Konflikten unter Freizeitnutzern. Einige Kantone in der Schweiz haben bereits staatliche und bürokratische Lösungen getroffen. Freiburg und Solothurn haben eine staatliche Abgabe je Einwohner eingeführt, Basel hat ein Bikeverbot abseits von Waldstrassen durchgesetzt. Alle diese Lösungen fordern vom Staat Leistungen für die Erfüllung privater Freizeitbedürfnisse auf Kosten der Steuerzahler – ohne wirkliche Mitgestaltungsmöglichkeit der Freizeitnutzer.

 

Argument der Doppelbesteuerung hält nicht stand

Das verschiedentlich angeführte Argument, dass Freizeitnutzende sich bereits mit Steuergeldern in genügendem Umfang am Bau der Waldstrassen beteiligt haben sollen, hält bei seriöser Recherche nicht stand. Der Saldo aller Waldleistungen der Waldbesitzer an die Öffentlichkeit führt nach Abzug aller Beiträge an den Bau von Strassen, klar zu einem Guthaben seitens der Waldeigentümer. Waldbesitzer erbringen Waldleistungen wie Grundwasserschutz, Schutzwirkung vor Naturgefahren, Asyl für verdrängte einheimische Tier- und Pflanzenarten, CO2 Speicherung, Steuern auf Grundeigentum, Erholungsleistung in Milliardenhöhe pro Jahr.

Jeder Unternehmer und Bürger weiss, dass mit dem Kauf bzw. mit der Investition nur ein sehr kleiner Teil der Gesamtkosten gedeckt sind, die mit dem Betrieb und der Nutzung einer Anlage in Zusammenhang stehen. Zudem wird der Wald vielerorts abseits von Strassen genutzt und führt zu erheblichen Belastungen des Waldeigentümers.

 

Preisverleihung würdig und fair verlaufen

Stefan Flückiger hält fest, dass die Preisverleihung im „Kaufleuten“ in Zürich würdig und fair verlaufen sei. Die Berner Waldbesitzer erhielten die Gelegenheit, die Fehlinformationen (die durch nicht-anwesende Medien weiterverbreitet wurde) zu korrigieren. Die Veranstalter entschieden sich offenbar den Preis dennoch zu überreichen. Etliche Rückmeldungen am Anlass selber bestätigen, dass von Teilnehmenden nicht ganz verstanden wurde, weshalb die eigenverantwortliche nicht-staatliche und unbürokratische Waldvignette Preisgewinnerin ist – sie erfülle die Anliegen der IG Freiheit zu 100%. Geschäftsführer Stefan Flückiger unterstützt persönlich das Anliegen der IG Freiheit. Waldeigentümer sehen sich einem zunehmenden Regulierungseifer von Behörden ausgesetzt, der die Eigentumsrechte immer mehr beschränkt und die Eigenwirtschaftlichkeit der Waldeigentümer verschlechtert.

Botschaft aus Voting ernst nehmen – Partnerschaft gefordert.

Flückiger nimmt die Botschaft aus dem Voting der IG Freiheit ernst. Die Freizeitnutzenden wollen keine obligatorische Abgabe, was nachvollziehbar ist. Soll die Freizeitnutzung des Waldes auch künftig ohne staatliche Regulierung in heutiger Qualität erhalten bleiben, so braucht es eine breite Partnerschaft zwischen Waldnutzern und Waldbesitzern. Auch das „freie Betretungsrecht im ortsüblichen Umfang“ im Wald und dessen Folgekosten müssen partnerschaftlich finanziert sein. Die Waldvignette ist ein geeignetes Instrument, bei dem die Erholungssuchenden deutlich mehr Mitwirkungsmöglichkeiten haben, als bei einer staatlichen Lösung. Zudem drückt es die Wertschätzung für die einzigartigen Erholungsleistungen der Waldeigentümer in direktem Kontakt aus.

 

 

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Auf www.lfi.ch bietet das Schweizerische Landesforstinventar LFI die umfassendste Informationssammlung über den Schweizer Wald.

http://www.wsl.ch/medien/news/LFI_Kartentool/index_DE

2. Mai 2013 - Das Landesforstinventar erfasst seit 1983 Zustand und Veränderungen des Schweizer Waldes auf über 6500 Stichprobenflächen. Die Resultate geben Fachleuten Hinweise zu Waldfläche, Holzvorrat, Zuwachs, Nutzung und vielem mehr. Sie füllen tausende Tabellen, für welche die Verantwortlichen von www.lfi.ch  nun  interaktive Karten entwickelt haben.

Die Suche nach Waldinformationen erfolgt über die Navigation oder die Eingabe eines Stichwortes im Suchfenster. Das System zeigt die Resultate  wahlweise in Form einer Tabelle wie bisher oder neu als Karte an. Durch Klick in eine Region auf der Karte durch die Auswahl eines anderen Kriteriums in der Navigation werden weitere Detailkarten angezeigt.

Ein Beispiel: Möchte jemand die Stammzahlen getrennt nach Hauptbaumarten für alle Kantone darstellen, wird jede Baumart als eine eigene Karte visualisiert. Die Stammzahlen werden dabei als Kreise dargestellt, deren Flächen umso grösser sind, je höher die Stammzahl ist. Liegen hingegen die Zahlen gerechnet pro Hektar vor, werden die Kantone direkt eingefärbt. Dabei gilt: Je höher die Stammzahl pro Hektar desto dunkler die Farbe.

Die interaktive Visualisierung ist f ür über 4000 Tabellen möglich, die Erläuterungen dazu stehen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zur Verfügung. Die angezeigten Informationen beruhen auf der dritten LFI-Inventur, die 2006 abgeschlossen wurde. Zurzeit läuft die vierte LFI-Erhebung (2009-2017). Noch lassen sich nicht alle Ergebnistabellen als Karte visualisieren. Insbesondere Resultate auf Forstkreisebene sind derzeit von der Kartendarstellung ausgeschlossen, da die Kantone noch die nötigen Rechte erteilen müssen.

Ergänzung des Waldgesetzes: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 17.04.2013 - Der Bundesrat will den Wald besser vor gefährlichen Schadorganismen schützen und an die veränderten Klimabedingungen anpassen. Er hat deshalb an seiner Sitzung vom 16. April 2013 beschlossen, das Bundesgesetz über den Wald punktuell zu ergänzen und die Vernehmlassung über die entsprechenden Änderungen zu eröffnen.

Damit die Waldpolitik 2020 umgesetzt werden kann, müssen noch einzelne Lücken in der Waldgesetzgebung geschlossen werden. Der Bundesrat hatte daher dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Herbst 2012 den Auftrag erteilt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. So soll zur effizienten Bekämpfung und Prävention von biotischen Gefahren - zum Beispiel durch eingeschleppte Schädlinge wie dem Asiatischen Laubholzbockkäfer - die subventionsrechtliche Trennung von Schutzwald und Nicht-Schutzwald in diesem Bereich aufgehoben werden. Bisher unterstützte der Bund nur die Bekämpfung und Prävention im Schutzwald.

Aufgrund des Klimawandels, der die natürlichen Anpassungsprozesse im Wald zu überfordern droht, sind waldbauliche Massnahmen wie eine angepasste Jungwaldpflege notwendig, um den Wald darin zu unterstützen, seine Funktionen auch unter veränderten Klimabedingungen langfristig erfüllen zu können. Die vorgeschlagenen Ergänzungen im Waldgesetz nehmen diese Anforderungen auf.

Daneben stärkt die Ergänzung des Waldgesetzes die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes. Zur Förderung der Nutzung des einheimischen Rohstoffes und Energieträgers Holz werden die Rahmenbedingungen der Holzverwertung verbessert. Dazu unterstützt der Bund Innovationen im Bereich Holz.

 

Der Bundesrat hat die Änderung des Waldgesetzes am 16. April 2013 in die Vernehmlassung gegeben. Sie dauert bis am 14. August 2013.

Adresse für Rückfragen:

Rolf Manser, Chef der Abteilung Wald, BAFU, Tel. 031 324 78 39

1. Newsletter Wald 2013 - BAFU

Liebe Leserinnen und Leser

Sie erhalten den ersten Newsletter Wald in diesem Jahr. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

 

Inhalt

  • ·        Umsetzung der Waldpolitik 2020
  • ·        Internationaler Tag des Waldes ITW 2013: 300 Jahre Nachhaltigkeit im Wald
  • ·        Evaluation der Fördermassnahmen zur Strukturverbesserung der Forstbetriebe
  • ·        Die Hälfte des Waldes hat eine Schutzfunktion
  • ·        Bildungsstrategie
  • ·        European Union Timber Regulation (EUTR)
  • ·        Anlässe und weitere Informationen
  • ·        Publikationen
  • ·        Personelles

 

http://www.bafu.admin.ch/wald/01256/11479/12668/index.html?lang=de

 

Freundliche Grüsse

Rolf Manser

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BAFU - Neue Publikation: Die Schweizer Bevölkerung und ihr Wald

Das zweite Waldmonitoring soziokulturell (WaMos 2) untersucht die Haltungen, Einstellungen und Verhaltensweisen der Schweizer Bevölkerung in Bezug auf den Wald. Die Befragung bei 3022 Personen wurde Ende 2010 durchgeführt. Für zahlreiche Fragen ist ein Vergleich mit dem ersten Waldmonitoring soziokulturell (WaMos 1) aus dem Jahr 1997 möglich. Untersucht wird die Beziehung des Menschen zum Wald als Erholungsraum, als Holzproduzent, als Schutz vor Naturgefahren und zu dessen ökologischen Funktion. 

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ROTE LISTE - Schweizer Rundholz; Wir brauchen mehr Rundholz!

Wir müssen heute auf Abstellmassnahmen wegen Rundholzmangel hinweisen – so etwas hat es in der Form noch nie gegeben. Der im letzten Herbst witterungsbedingt eingetretene Ernterückstand wurde nicht genügend aufgeholt – v.a. im Privatwald nicht. Einige Sägewerke und auch die Kronospan haben bereits die Produktion gedrosselt, oder werden es demnächst tun. Wir bitten Sie deshalb dringend, über ihre online-, Print- und Netzwerk-Kanäle einen Nutzungsaufruf zu verbreiten. Unterstützten Sie die Schweizer Säge-, Papier- und Holzwerkstoffindustrie, damit sie ihre Marktanteile verteidigen kann.

 

Holzindustrie Schweiz

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20Minuten berichtet zur Waldvignette - hier bestellen

Michael Gloor leitet ab 01.06.2013 den Staatsforstbetrieb des Kantons Bern

Das Amt für Wald hat im Einvernehmen mit dem Volkswirtschaftsdirektor Michael Gloor zum neuen Leiter des Staatsforstbetriebes gewählt. Michael Gloor tritt per 01.06.2013 die Nachfolge von Roger Schmidt an, welcher zu diesem Zeitpunkt die Leitung des Amtes für Wald übernimmt.

 

Michael Gloor hat die Försterschule Maienfeld und den Zertifikatslehrgang Forstmanagement an der BHF-HAFL absolviert. Als Förster in der Waldabteilung 1 war er 1997 bis 2004 unter anderem für das Revier Grindelwaldtal verantwortlich. 2005 wurde er stellvertretender Leiter des damals neu gebildeten Staatsforstbetriebs Bern. In dieser Funktion hat er die Entwicklung des Betriebes wesentlich mitgeprägt. Seit 2008 ist er für die Bereiche Technische Produktion, Subventionsprojekte und Liegenschaften verantwortlich. Michael Gloor ist in der Gemeinde Ringgenberg wohnhaft, 45 Jahre alt, verheiratet und Vater von drei Kindern.

 

Das Amt für Wald wünscht ihm in seiner neuen Funktion viel Erfolg.

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Ja zur Energiestrategie 2050 – Nein zur Biodiversitätsstrategie

Die Task Force Wald + Holz + Energie steht der Energiestrategie 2050 des Bundes grundsätzlich positiv gegenüber, verbindet ihre Zustimmung jedoch mit einigen wichtigen Forderungen an den Bund. Die in der Task Force vereinigten Rohholzverbraucher aus dem Holz- und Energiesektor, welche bereits heute als Musterbeispiel für die «Grüne Wirtschaft» gelten und künftig noch wesentlichere Beiträge zur Erreichung der Klima- und Energieziele der Schweiz leisten, werden es nicht akzeptieren, dass sie durch die geplante  Biodiversitätsstrategie des Bundes im Wald massiv behindert werden.

Die Zustimmung der Task Force Wald + Holz + Energie (TF WHE) zur Energiestrategie 2050 des Bundes ist nicht selbstverständlich, insbesondere auch, weil die Holzverarbeitung sehr stromintensiv ist und weil die Holzenergieförderung den Holzeinkauf der übrigen Holzverbraucher nicht derart verteuern soll, dass deren internationale Wettbewerbsfähigkeit leidet und die Kaskadennutzung unterlaufen wird. Ihre grundsätzliche Zustimmung zur Energiestrategie 2050 verbindet die TF WHE daher mit folgenden Forderungen:

 

Die Mitglieder der TF WHE kaufen ihren Rohstoff im Schweizer Wald. Waldeigentümer und Förster tragen schon seit Generationen so viel Sorge, dass kaum weitere Verbesserungen der Biodiversität erzielt werden können. Zudem werden heute höchstens 65 Prozent der Waldfläche überhaupt bewirtschaftet. Und die Bewirtschaftung als solche steht nicht im Widerspruch zur Biodiversität. Die anhaltenden Begehrlichkeiten nach mehr Biodiversität im Wald gehen weit über das internationale Mass hinaus und sind in aller Deutlichkeit zurückzuweisen.

Die Rohholzverbraucher in der Schweiz benötigen bezüglich Versorgung keine weiteren Beschränkungen, sondern Wachstumsmöglichkeiten, um weiterhin verbrauchernah produzieren und über kurze Wege liefern zu können:

 

Themen und Positionen auf www.taskforceholz.ch

Die Task Force Wald + Holz + Energie (TF WHE) vereinigt auf Verbands- und Unternehmensebene die Schweizer Rohstoffverbraucher aus dem Holz- und Energiesektor. Der TF WHE gehören die Verbände Holzindustrie Schweiz, Holzenergie Schweiz und Forstunternehmer Schweiz an sowie die Unternehmen AEK Energie AG, Axpo Holz + Energie AG, Despond SA, Holzwerk Lehmann AG, Kronospan Schweiz AG, Otto Lädrach AG, Papierfabrik Utzenstorf AG, Pavatex SA, Perlen Papier AG und Schilliger Holz AG.

Allen Mitgliedern der TF WHE gemeinsam ist die Abhängigkeit vom Schweizer Wald und von dessen Rohstoff-Verfügbarkeit.

Mit den Mitteln der Kommunikation setzt sich die TF WHE für eine bessere inländische Versorgung mit dem Rohstoff Holz, insbesondere mit Nadelholz, ein. Sie will:

-         die Rohstoffmobilisierung verbessern;

-         die Nutzfunktion des Waldes stärken;

-         Einfluss nehmen auf die aktuellen politischen Rahmenbedingungen, die einer nachhaltigen Nutzung des Schweizer Waldes zuwider laufen.

Einen umfassenden Einblick in die Themengebiete Wald + Holz + Energie sowie in die gemeinsamen Positionen der Mitglieder der TF WHE finden sich auf www.taskforceholz.ch.

 

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Neuer Forstmeister der Burgergemeinde Bern

Der Kleine Burgerrat hat Stefan Flückiger zum neuen Forstmeister des Forstbetriebs der Burgergemeinde Bern gewählt. Der heutige Rektor der Kaufmännischen Berufsschule Emmental wird sein neues Amt im August antreten.


Stefan Flückiger ist diplomierter Forstingenieur, verfügt über ein umfangreiches fachliches, politisches und gesellschaftliches Netzwerk und bringt ein grosses Gespür für betriebliche und bodenpolitische Fragen mit. Als Rektor der Kaufmännischen Berufsschule Emmental hat er in der Funktion des Projektleiters massgeblich zur Vorbereitung des Bildungszentrums Emme beigetragen. Seit sieben Jahren ist er zudem Geschäftsführer des Verbandes Berner Waldbesitzer (BWB).


Der neue Forstmeister wird seine Tätigkeit im August dieses Jahres aufnehmen und während mehreren Monaten vom verdienten Forstmeister Franz Weibel in seine neue Aufgabe eingeführt. Im Jahr 2014 wird Franz Weibel nach 25 Jahren erfolgreicher Tätigkeit als Oberförster und als Forstmeister der Burgergemeinde Bern in den Ruhestand treten.


Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern pflegt und bewirtschaftet rund 4000 Hektaren Wald. Davon gehören rund 3600 Hektaren der Burgergemeinde selbst, rund 400 Hektaren werden im Auftragsverhältnis gepflegt. Der Forstbetrieb nimmt die grosse Verantwortung für den Wald in der Agglomeration Bern wahr. Er produziert nicht nur Holz, sondern pflegt auch die Erholungswälder. Dazu kommen Reservate mit besonderen, auf ökologische Werte ausgerichtete Zielsetzungen.


Weitere Auskünfte erteilt: Franz Weibel, Forstmeister Burgergemeinde Bern, Tel. 031 328 86 40

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BAFU - Neue Publikation: Jahrbuch Wald und Holz 2012

 

Bern, 21.12.2012 - Das Jahrbuch Wald und Holz wird vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) verfasst und herausgegeben. Es informiert ausführlich über die Waldressourcen, die Holznutzung, die Leistungen und Produkte des Waldes, die Zertifizierung, die Holzverarbeitung und den Handel mit Holz und Holzprodukten der Schweiz. Die meisten Daten stammen aus Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) und des BAFU.

 

http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01693/index.html?lang=de

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Massnahmen gegen Wertverlust im Wald - Nationalrätin Sylvia Flückiger stellt die richtigen Fragen

Die Berner Waldbesitzer BWB begrüssen die Interpellation von Sylvia Flückiger zu den einseitig publizierten Resultaten aus der kürzlich erschienen WSL Studie. Die Antwort des Bundesrates relativiert die einseitige Sicht.

Die Berner Waldbesitzer BWB warten gespannt auf die Resultate zur Standortstauglichkeit der Douglasie (als Gastbaumart) im Klimawandel.

 

 

Eingereichter Text

1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass das Nadelholz ganz zentrale Beiträge zur Erfüllung klimapolitischer Ziele leistet - vor allem im Hausbau?

2. Teilt er die Meinung, dass Nadelholz weiterhin über kurze Wege beschafft werden soll?

3. Ist er bereit, die bisherige Politik der Nadelholzverdrängung aus dem Mittelland zu ändern, und die Waldbesitzer zur Pflanzung der klimaresistenteren Douglasie anzuhalten, damit der Nadelholzanteil wieder steigt?

Begründung

Ein internationales Forscherteam unter der Leitung der Schweizer WSL hat herausgefunden und vor wenigen Tagen kommuniziert, dass Europas Wälder bis ins Jahr 2100 durch den Klimawandel erheblich an Wert verlieren werden. Die Holzwirtschaft bekomme Probleme mit dem Rückgang des Nadelholzes, und die stattdessen aufkommenden mediterranen Eichen wären weit weniger gut verwertbar und würden dazu weniger Kohlenstoff binden als heutige Wälder.

Die Holzwirtschaft bedauert angesichts dieser Perspektiven umso mehr, dass die heutige Forstpolitik dem Nadelholz zusätzliche Hindernisse in den Weg legt. Das kaum absetzbare Laubholz wird über Gebühr gefördert, und die im Wald unnötige Biodiversität will weitere Akzente gegen die Produktion von Öko-Baustoffen setzen.

Antwort des Bundesrates vom 21.11.2012

1./2. Die Ressource Holz leistet einen wichtigen Beitrag an die Energie- und Klimapolitik der Schweiz. Das Potential ist aber noch nicht ausgeschöpft. Durch eine konsequentere Holznutzung und -verwendung, sowohl von Nadel- als auch von Laubholz, könnte der Beitrag noch gesteigert werden. Deshalb hat die Ausschöpfung des nachhaltigen Holznutzungspotenzials aus Sicht der öffentlichen Hand unter anderem mit dem Beschluss zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie sowie der Formulierung einer ambitiösen Klimapolitik weiter an Bedeutung gewonnen. Der Bundesrat hat sich daher in der Waldpolitik 2020 dafür ausgesprochen, dass die in den Schweizer Wäldern nachhaltig nachwachsende Holzmenge, sowohl Nadel- als auch Laubholz, genutzt und verwendet werden soll. Damit werden auch möglichst kurze Beschaffungswege gewährleistet.

3. Die erwähnte Studie stützt sich auf gesamteuropäische Daten. Es wird die mögliche Entwicklung der europäischen Wälder unter verschiedenen Klimaszenarien simuliert. Die Resultate sind gesamteuropäisch zu interpretieren und nicht auf Länderebene, sie berücksichtigen auch keine spezifischen waldbaulichen Strategien und Handlungsprogramme. Die Baumartenwahl ist primär Sache des Waldeigentümers. Die Kantone haben gemäss Waldgesetz im Rahmen ihrer kantonalen Planungs- und Bewirtschaftungsrichtlinien (Art. 20 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über den Wald, SR 921.0) dem naturnahen Waldbau Rechnung zu tragen. Der naturnahe Waldbau ist in der Schweiz ein unbestrittenes Konzept, welches zum Ziel hat, das jeweilige Standortpotential nicht dauerhaft negativ zu beeinträchtigen. Der Bundesrat gibt lediglich Empfehlungen zur Baumartenwahl ab und knüpft diesbezüglich gewisse Anforderungen an die finanzielle Förderung der Jungwaldpflege. Vor dem Hintergrund des Klimawandels sorgt der Bund dafür, dass wissenschaftlich begründete Entscheidungsgrundlagen bereitgestellt werden, damit Waldeigentümer eine weitsichtig ausgerichtete Baumartenwahl treffen und die Waldbewirtschaftung allenfalls anpassen können. Diesbezüglich haben z.B. das Bundesamt für Umwelt BAFU und die Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL im Juli 2009 ein Forschungsprogramm lanciert, in dem die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald genauer untersucht werden. In dem Programm wird u.a. auch die Douglasie behandelt. Als Ergebnis dieses Forschungsprogramms werden waldbauliche Handlungsempfehlungen für die Praxis erarbeitet, welche u.a. auch den Umgang mit Gastbaumarten beinhalten.

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Waldgesetzrevision: 1. Lesung abgeschlossen

Der Grosse Rat hat heute nachmittag die 1. Lesung des Waldgesetzes abgeschlossen. Art .18, 20 und 22 gehen nochmals zurück in die Kommission und werden an der 2. Lesung beschlossen.

 

Der kantonale Waldplan wurde klar abgelehnt. Ebenso wurde ein Vorstoss, der die Möglichkeit zur Finanzierung von Waldzusammenlegungen ermöglichen wollte (Riem), abgelehnt. Die Geschäftsstelle BWB bedauert diesen Entscheid. Er hätte ermöglicht, dass der Kanton Bern waldeigentümerverträglich (mit Zusammenlegungen) seine Biodiversitätsziele (Reservatsbildung) hätte verfolgen können.

Roger Schmidt neuer Vorsteher des Amts für Wald - Berner Waldbesitzer begrüssen den Entscheid des Regierungsrates

 

 

Der Regierungsrat hat Roger Schmidt, Jahrgang 1960, per 1. Juni 2013 zum neuen Vorsteher des kantonalen Amts für Wald ernannt. Er tritt die Nachfolge von Kantonsoberförster Rudolf v. Fischer an, der nach 33 Dienstjahren mit 65 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand wechselt. Roger Schmidt ist im Kanton Wallis aufgewachsen. Nach der Ausbildung zum diplomierten Forstingenieur ETH hat Roger Schmidt einige Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Lehrauftrag an der ETH Zürich gearbeitet. 1991 wurde er als Oberförster für das Projektwesen und weitere Aufgaben an die damalige Forstinspektion Oberland in Spiez gewählt. Berufsbegleitend hat er eine Ausbildung zum Diplom-Wirtschaftsingenieur FH absolviert. Mit der Bildung des Amtes für Wald am 1. Januar 1998 übernahm Roger Schmidt die Leitung der Zentralen Dienste, welche er bis Ende 2004 innehatte. Seit 1. Januar 2005 leitet er die Abteilung Staatsforstbetrieb (SFB). Roger Schmidt ist verheiratet, Vater von drei erwachsenen Kindern und wohnt mit seiner Familie in Spiez.

 

Die Berner Waldbesitzer BWB begrüssen die Wahl von Roger Schmidt zum Kantonsoberförster. Sie sind zuversichtlich, dass die bisher gute Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Wald fortgestetzt werden kann.

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Holzboom und interessante Energieperspektiven

Nationalrat Jean-François Rime, Präsident von Holzindustrie Schweiz, konnte auf dem Berner Hausberg 140 Gäste und Mitglieder einladen, mit BFE-Chef Walter Steinmann die Energiestrategie 2050 zu diskutieren. Die Holzindustrie ist nicht nur Stromverbraucher, sondern auch ein wichtiger Wärmeproduzent und sie stellt zunehmend Biomasse- und Solarstrom her.
Vom grossen Holzboom in der Schweizer Bauwirtschaft profitiert die Holzindustrie ungenügend, weil die Frankenstärke und Nachfrageschwächen in Europa den Import angeheizt hat.

Rekord-Holzverbrauch freut, Frankenstärkte schmerzt

HIS-Präsident NR Jean-François Rime machte keinen Hehl daraus, dass die Branche unter der Frankenstärke leidet, weil die Produkte der ausländischen Mitbewerber massiv billiger geworden sind und sehr einfach international gehandelt werden: „Wir haben das beste, nachhaltigste und schönste Rohmaterial und gewinnen damit immer mehr Marktanteile im Bau. In keinem Jahr zuvor dürfte in der Schweiz so viel Holz verbraucht worden sein wie 2012.“ Aber die Sägewerke profitieren nicht entsprechend, weil die Frankenstärke die Importschleuse öffnet. Die ausländischen Mitbewerber drängen umso stärker auf den Schweizer Markt, weil deren Binnenwirtschaft unter Sparprogrammen leidet.

 

Schweizer Holz zuerst

Neben den Sägewerken leiden auch die Papier- und Holzwerkstoffhersteller unter der Frankenstärke, und dadurch die gesamte Schweizer Waldwirtschaft als Rohstoffquelle. Deshalb, so Rime, müssen Waldwirtschaft und Holzindustrie gemeinsam dafür werben, dass die öffentliche Hand nach Schweizer Holz verlangt – und damit auch den privaten Bauherren ein Vorbild ist. Er appelliert mit diesem Anliegen an die Unterstützung der Holzbauer: „Das Ausweichen auf Importholz kann nicht die Lösung sein, der Import von fertigen Häusern auch nicht. Wir haben die einmalige Ressource Holz gleich vor Ort und leisten damit die grössten Beiträge bezüglich grauer Energie, Ökobilanz, CO2-Verbrauch und 2000 Watt-Gesellschaft.“

 

Gute Energieperspektiven

Die Energiestrategie 2050 wurde von Dr. Walter Steinmann, Direktor des Bundesamtes für Energie, persönlich vorgestellt. BFE-Direktor Steinmann warb für eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem gangbaren Weg in der Energiepolitik. Zum komplexen Umfeld gehören u.a. das stärker gewordene Bevölkerungswachstum, die Abhängigkeit von importierter und fossiler Energie, der Ausstieg aus der Kernenergie - und die Notwendigkeit, den Klimawandel zu entschärfen.
Erstes Ziel ist die bessere Energieeffizienz in Gebäuden, Industrie, Mobilität und Elektrogeräten – Steinmann lobte deshalb die Energiepartnerschaft von Holzindustrie Schweiz mit der BKW FMB Energie AG. Zweites Ziel ist der Ausbau der erneuerbaren Energien, wo die Holzindustrie direkt angesprochen ist: „Die holzverarbeitende Industrie sollte ihre Nebenprodukte selber verstromen und die Wärme in Fernwärmenetzen absetzen.“ Auch die jüngsten Beispiele von Solarenergie begrüsst Walter Steinmann: „Es gibt sicher noch viele Betriebe, welche auch grosse Dächer haben und diese mit Photovoltaik belegen können.“

 

Holzkraftwerke - Praxisbeispiele

Urs Zwingli, Eidg. Dipl. Heizungsplaner (Ingenieurbüro Calorex, Wil/SG), stellte erfolgreiche Holzkraftwerk-Projekte zur Wärme-und Stromproduktion mit ORC-Verfahren vor. Die ORC-Anlagen sind pragmatische Anlagen, die zu den Schweizer Strukturen passen. Sie können mit Sägerestholz, wie auch mit Waldholz gespiesen werden und liegen im elektrischen Leistungsbereich von 600 kW bis 3`000 kW.

Anhand von aktuell ausgeführten Anlagen konnte aufgezeigt werden, dass mit der heutigen Anlagetechnik und Dank der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ein wirtschaftlicher und umweltfreundliche Betrieb für dieses Konzept von Holzkraftwerken nachgewiesen werden kann.

In der anschliessenden Diskussion kam zum Ausdruck, dass die Holzindustrie weiter in die Produktion von erneuerbarer Energie investiert. Von zentraler Bedeutung ist aber, dass die Versorgung mit günstigem Strom sichergestellt ist, weil die Holzverarbeitung – und noch viel mehr die Papier- und Holzwerkstoffherstellung – stromintensiv ist. Die günstige Energieversorgung ist ein wichtiger Standortfaktor.

 

Wertschätzung für nachhaltige Erholungsnutzung - Waldvignette wird bestellt

Seit der Hauptversammlung der Berner Waldbesitzer vom 26.10.2012 bestellen Waldbesucherinnen und Waldbesucher aus dem gesamten deutschsprachigen Teil des Kantons Bern Waldvignetten für das Jahr 2013.

 

Die Rückmeldungen an die Geschäftsstelle BWB sind verständnisvoll und positiv. Wir freuen uns, dass die Waldbesuchenden ein klares Zeichen für eine nachhaltige Erholungsnutzung des Waldes setzen und aktiv dazu beitragen wollen, dass der Erholungswald erhalten und gefördert werden kann.

 

Die Waldvignette kann im Shop-Laden bestellt werden.

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Waldwirtschaft Schweiz hat einen neuen Direktor

 

Waldwirtschaft Schweiz mit neuem Direktor

 

An der Delegiertenversammlung von Waldwirtschaft Schweiz WVS wurde Markus Brunner als neuer Direktor präsentiert. Er wird sich ab April 2013 für die Sache der Schweizer Waldeigentümer engagieren. Die Delegierten wählten einen Vizepräsidenten und neue Vorstandsmitglieder. Besondere Sorgen bereiten den Forstleuten zurzeit die schwachen Buchenholzpreise und exotische Schädlinge.

Markus Brunner heisst der neue Direktor von Waldwirtschaft Schweiz WVS, der Dach-organisation der Schweizer Waldeigentümer und Forstbetriebe. Nur wenige Tage nach seiner Wahl durch den Verbandsvorstand wurde er an der Delegiertenversammlung vom 2. November 2012 in Einsiedeln vorgestellt. Der 44jährige hat 1994 seine Ausbildung als Forstingenieur ETH abgeschlossen, wo er danach sieben Jahre als Assistent für Forstliches Ingenieurwesen tätig war. Brunner arbeitete im Bereich Waldnutzung beim Bundesamt für Umwelt und sechs Jahre für Holzindustrie Schweiz, den Dachverband der Schweizer Säge- und Holzindustrie. Seit 2009 ist er Bereichsleiter beim Nutzfahrzeugverband ASTAG. Markus Brunner verfügt über fundierte und vielseitige Kenntnisse der Holzproduktion, aber auch der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Seine Ausbildung hat er kürzlich mit einem «Master of Business Administration» an der Berner Fachhochschule abgerundet. Der künftige Direktor tritt sein Amt in der Geschäftsstelle in Solothurn auf den 1. April 2013 an. Er wird den langjährigen Direktor Urs Amstutz ablösen, der in den Ruhestand tritt.

Die Delegierten des Waldwirtschaftsverbandes wählten an ihrer Jahresversammlung Jean Wenger zum Vizepräsidenten; er ist Präsident des Neuenburger Kantonalverbandes und seit 2010 Mitglied im Zentralvorstand. Neu in den Zentralvorstand gewählt wurden Urban Brütsch, dipl. Forsting ETH, seit 2009 Präsident und Geschäftsführer des Thurgauischen Waldwirtschaftsverbands – sowie Didier Wuarchoz, Ing. Agronom, seit 2012 Direktor La Forestière in Echandens VD. Die Beiden ersetzen die bisherigen Vorstandsmitglieder Bernhard Friedrich TG, respektive Pierre Lancoud VD.

Nationalrat und WVS-Präsident Max Binder zog eine erste Bilanz des ablaufenden Jahres aus Sicht der Waldeigentümer. Nach dem gefeierten Internationalen Jahr des Waldes 2011 schlägt man sich 2012 wieder mit den harten politischen und wirtschaftlichen Realitäten herum. Der wirtschaftliche Druck auf die Waldeigentümer und Forstbetriebe ist enorm: Infolge des starken Frankens und der ausländischen Konkurrenz sind die Einnahmen auf dem Holzmarkt eingebrochen. Das gilt ganz besonders fürs Buchenholz, wo heute für beste Qualitätsstämme nur noch Brennholzpreise gelöst werden können. In jüngster Zeit wurden die Forstleute zudem durch das Auftreten des Asiatischen Laubholzbockkäfers beunruhigt, der mit Holzverpackungen aus China eingeschleppt wurde. Die Waldwirtschaft fordert vom Bund eine entschlossene Bekämpfung und sie wird sich dagegen wehren, dass die Kostenfolgen alleine den Waldeigentümern aufgebürdet werden.

Richtigstellung des Präsidenten der Berner Waldbesitzer BWB, Erich von Siebenthal zu verschiedenen Medienberichterstattungen vom 27.10.2012

 Die Berner Waldbesitzer halten nach wie vor an der freiwilligen Waldvignette fest.

Die Hauptversammlung der Berner Waldbesitzer hat am 26.10.2012 einstimmig das Reglement für den „Fonds für Wald und Tourismus“ beschlossen. Dies in Kenntnis, dass die Waldvignette weiterverfolgt werden soll. Der Vorstand mit seinem Präsidenten, Nationalrat Erich von Siebenthal, hält klar fest, dass die Darstellung in verschiedenen Medien (wie z.B. Berner Zeitung) vom 27.10.2012 nicht zutrifft. Die Feststellungen in der Berner Zeitung: „Momentan ist die Idee einer Waldvignette vom Tisch“, „Die Idee einer Waldvignette für Biker wird nicht weiterverfolgt“ sowie „Waldbesitzer krebsen mit ihrer Waldvignette zurück“ entsprechen nicht der Darstellung und Haltung des Vorstandes und der Hauptversammlung der Berner Waldbesitzer.

Die Berner Waldbesitzer haben zu keinem Zeitpunkt ein Obligatorium der Waldvignette gefordert. Sie haben auf die Notwendigkeit der Inwertsetzung der Erholungsleistungen hingewiesen, damit die Nachhaltigkeit gesichert werden kann. Zahlreiche Medien haben ein vermeintliches Obligatorium in ihren Beiträgen aus eigenem Antrieb dem Leser subsumiert.

Der Vorstand der Berner Waldbesitzer hat bereits im Juli/August 2012 beschlossen, nicht auf ein Verbot für das Reiten und Biken hinzuwirken. Ebenso wurde beschlossen, nicht auf eine gesetzliche Verankerung der Inwertsetzung (z.B. mit der Waldvignette) hinzuwirken. Der Vorstand der Berner Waldbesitzer ist der Überzeugung, dass die Waldvignette neben direkten Leistungsvereinbarungen zwischen Waldbesitzern und Erholungssuchenden das aktuell einzige bestehende Finanzierungsinstrument ist, das Nutzniesser an den Kosten des Erholungswaldes beteiligt und den Staatshaushalt nicht zusätzlich belastet. Die notwendigen Grundlagen dazu sind mit dem Fonds für Wald und Tourismus geschaffen worden.

Der Vorstand der Berner Waldbesitzer teilt die Einschätzung der kürzlich erschienenen Studie des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), wonach ein Grossteil der Waldbesucher den Wert der Investitionen in den Erholungswald anerkennt. Die Berner Waldbesitzer gehen davon aus, dass ein Teil dieser Nutzniesser nicht nur „profitieren“ will – sondern sich auch an den Kosten für die Bereitstellung dieses einzigartigen Erholungsumfeldes mit einem finanziellen Beitrag in symbolischer Höhe beteiligen wird. Waldbesitzer finanzieren im Kanton Bern auf 85% der Fläche die Waldbewirtschaftung aus privatem Vermögen.

Die Waldvignette kann im Webshop der Berner Waldbesitzer bestellt werden. (www.bernerwald.ch)

 

 

 

 

Berner Waldbesitzer haben Grundlage für Waldvignette einstimmig angenommen

Die Hauptversammlung der Berner Waldbesitzer BWB hat heute geschlossen Beschlüsse gefasst.

Sowohl das BHFF-Reglement als auch der Fonds für Wald und Tourismus, der die Grundlage für die freiwillige Waldvignette darstellt, wurden einstimmig verabschiedet.

 

Ab sofort kann die Waldvignette 2013 im BWB-Shop bestellt werden. Besteller bekennen sich zu einer nachhaltigen Walderholungsnutzung.

Die Mittel werdne für die Aufwertung von Erholungswäldern eingesetzt (vgl. Reglement). Der Kanton Bern hat 85% der Waldfläche in Eigentum ohne Steuereinnahmen. Im Gegensatz zu anderen Kantonen ist der Wald weitestgehend privat finanziert.

Sie ist getauft...

Am 19.10.2012 wurd die CD "Schweizer Holz - das isch Musig" im freiburgischen Zollhaus mit rund 260 geladenen Gästen, in Anwesenheit der prominenten Künstler, Kilian Wenger und unter der Moderation von Anna Meier über die Bühne. Holz Marketing Schweiz präsentiert damit rund ein Jahr nach seiner Gründung das erste Grossprojekt in der Öffentlichkeit.

 

 

Die CD kann unter www.schweizerholz.ch, Telefon 062 386 05 10, oder im I-Tunes https://itunes.apple.com/ch/album/das-isch-musig!/id571839292 bezogen werden.

 

DIe 13 Titel rund um das Thema Wald und Holz sind so vielfältig, wie der Schweizer Wald und die Holzwirtschaft selber und decken beinahe jeden Geschmack ab. Hörproben sind unter Itunes verfügbar.

 

Zertifizierung 2013

Verfolgen Sie die Änderungskündigungen in der Zertifizierungsgruppe BWB für das Jahr 2013 unter nachfolgendem Link

Wildpolitik im Kanton Bern – Blindflug ohne Instrumente?

Die Berner Waldbesitzer BWB und die LOBAG nehmen die Antwort des Regierungsrates auf die Interpellation zur Wildpolitik der Grossräte Ruchti (SVP) / Riem (BDP) / Hänni (Grüne) mit Besorgnis zur Kenntnis.

Der Regierungsrat beantwortet die gestellten Fragen nicht vollständig. Zudem versucht er die zwei Indikatoren zu Wildschäden im Landesforstinvetar 3 (LFI), welche im roten Bereich liegen, zu beschönigen. BWB und LOBAG kommen zum Schluss, dass der Berner Wald die internationalen Nachhaltigkeitsindikatoren bezüglich Wildschäden nicht mehr erfüllt.

Bei der Frage nach der Entwicklung der Wildschäden versucht der Regierungsrat ebenfalls zu beschönigen. Da Wildschäden in überwiegendem Ausmass auf Jungwaldflächen entstehen, sollten diese detailliert betrachtet werden. Wie der Antwort zur Interpellation zu entnehmen ist, hat der Regierungsrat jedoch keine Daten, wie gross die verjüngten Waldflächen im Kanton Bern sind. Dennoch kommt er zum Schluss, dass sich der Wald in einem guten Allgemeinzustand befinde. Auf die Gesamtfläche betrachtet trifft dies zu – auf die durch das Wild zerstörten und in der Verantwortung des Regierungsrats liegenden Jungwaldflächen jedoch nicht.

Der Regierungsrat hat auf den Einzug der Wildschadensbeiträge ohne Notwendigkeit verzichtet und deshalb heute keine Mittel mehr zur Verfügung für den Schutz von Jungpflanzen. Er ist jedoch auch nicht bereit, die konsequenterweise höhere Anzahl Wildtiere zu bejagen. Die Waldbesitzer können im Kanton Bern durch den hohen Wildbestand auf dem überwiegenden Anteil der Waldfläche nicht mehr mit die erwünschten standortgerechten Baumarten verjüngen ohne Schutzmassnahmen. Trotzdem soll der Waldbesitzer durch die Streichung der unentgeltlichen Wildschutzmittel hinnehmen und Schutzmassnahmen nun in Eigenverantwortung machen. Wenn die Schutzmittel nur eine geringfügige Betonung der Eigenverantwortung darstellen, ist schwer nachvollziehbar, dass sie einen wesentlichen Beitrag zum Sparprogramm des Kantons leisten können.

BWB und LOBAG sind überzeugt, dass im Kanton Bern der Wald ohne Schutzmittel und öffentliche Gelder nachhaltig verjüngt werden könnte, wenn der Regierungsrat attraktive Rahmenbedingungen für die Jagd schafft, die Abschusszahlen um 1/3 erhöht und die Jagdbürokratie vermindert.

BWB und LOBAG kommen zur Überzeugung, dass das Wildtiermanagement ungenügend ist und der Regierungsrat weder bereit ist, die unbefriedigende Situation des Jungwaldes zu anerkennen, noch Instrumente zur Verfügung zu stellen, um sie nachhaltig zu verbessern.

 

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Waldgesetzrevision: Schritte in die richtige Richtung; Nachhaltigkeitsprobleme nicht gelöst

Der BWB begrüsst die eingeschlagene Stossrichtung der vorberatenden Kommission des Grossen Rates in der Waldgesetzrevision.

 

Die Streichung des kantonalen Waldplanes sowie die Aufnahme der Waldzusammenlegungen sind Schritte in die richtige Richtung.

 

Die echten Nachhaltigkeitsprobleme:

  • invasive Neophyten (neu muss wohl von Neobioten gesprochen werden)
  • griffige Massnahmen gegen Wildschäden

wurden bisher offenbar nicht aufgegriffen. Die Berner Waldbesitzer beurteilen dies als verpasste Chance. Mitteilungen des BAFU und des Landesforstinventars zeigen hier klaren Handlungsbedarf. Der Kanton Bern hat jetzt die Gelegenheit, die notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen.

http://www.bafu.admin.ch/wald/01256/11479/12296/index.html

 

 

Bezüglich Reiten und Biken im Wald hat der Vorstand BWB bereits vor längerer Zeit beschlossen, das Thema nicht in die laufende Waldgesetzrevision einzubringen, jedoch die breite öffentliche Diskussion darüber anzustossen. Dieses Ziel wurde erreicht. Die Berner Waldbesitzer setzen sich dafür ein, dass eine Inwertsetzung der öffentlichen Leistung "Erholung" stattfindet. Die Nutzniesser orientierte Finanzierung steht im Vordergrund. Eine SWOT-Analyse zu den verschiedenen Finanzierungsinstrumenten wurde im Berner Wald 04/2012 abgedruckt (Berner Wald 04/2012)

Weiterbildung- und Informationsanlässe Zertifizierung

Der jährliche Weiterbildungsanlass für Zertifizierungseinheiten des BWB findet wie folgt statt:

  • 12. Oktober 2012, 15.30 - 18.30 Uhr, Restaurant Linde, Belp (deutsch)
  • 18. Oktober 2012, 16.00 - 18.30 Uhr, Ort noch offen (französisch).

Im Zentrum stehen die Änderungen am Management Handbuch Zertifizierung sowie die Ausgangslage nachdem der kantonale Forstdienst entschieden hat, für die Zertifizierung im Privatwald nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

Fachliche und administrative Vertreter der Zertifizierungseinheiten mit den Labeln FSC und/oder PEFC sind gebeten, einen der beiden Termine zu reservieren.

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