Auf meiner Holzabrechnung wurde bereits der BHFF abgezogen - muss ich trotzdem noch die Selbstdeklaration ausfüllen?

Wenn Ihnen der BHFF bereits belastet wurde, müssen Sie diesen nicht mehr melden. Leider ist es uns aufgrund verschiedener Datengrundlagen im Moment noch nicht möglich, den Abgleich vorzunehmen, wer bereits abgerechnet hat und wer nicht. Per 2013 ist ein System geplant, welches dies ermöglichen soll. Bis dahin entstehen dem BHFF geringere administrative Kosten, wenn wir alle Waldeigentümer mit Holzschlagbewilligung anschreiben, als wenn wir "händisch" einen Abgleich vornehmen würden.

 

Wir danken für Ihr Verständnis.

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