Mit der Inkraftsetzung des Strassengesetzes 2009 sind für Waldeigentümer entlang von Gemeindestrassen eine ungünstige Situation entstanden. Um allfällige Risiken abzufedern, hat der BHFF für die Mitglieder des BWB eine Kollektiv-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Die Versicherung deckt Ansprüche an die Versicherten infolge mangelhaftem Unterhalt ihrer Waldparzelle in Zusammenhang mit Schäden an Waldspaziergängern und Strassenbenützern.
Waldbesitzer, die direkt oder indirekt Mitglied beim BWB sind und BHFF Beiträge abrechnen, sind der Versicherung angeschlossen.