Die aufgeführte Holzmenge auf der Selbstdeklaration stimmt nicht mit der effektiv verkauften Holzmenge überein - was gilt nun?

Die vom BHFF aufgeführte Holzmenge entspricht derjenigen auf der Holzschlagbewilligung. Der BHFF gibt Ihnen die Möglichkeit, mit der Selbstdeklaration die tatsächliche Holzmenge zu melden. Dies ist auch der Grund, weshalb der Einzahlungsschein auf der Rückseite der Selbstdeklaration noch leer ist. Tragen Sie bitte die tatsächliche Menge sägefähiges Rundholz ein, senden Sie die Selbstdeklaration mit dem Rückantwortcouvert zurück und bezahlen Sie den geschuldeten Betrag mit dem Einzahlungsschein ein.

 

Herzlichen Dank!

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