Ergänzung des Waldgesetzes: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 17.04.2013 - Der Bundesrat will den Wald besser vor gefährlichen Schadorganismen schützen und an die veränderten Klimabedingungen anpassen. Er hat deshalb an seiner Sitzung vom 16. April 2013 beschlossen, das Bundesgesetz über den Wald punktuell zu ergänzen und die Vernehmlassung über die entsprechenden Änderungen zu eröffnen.

Damit die Waldpolitik 2020 umgesetzt werden kann, müssen noch einzelne Lücken in der Waldgesetzgebung geschlossen werden. Der Bundesrat hatte daher dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Herbst 2012 den Auftrag erteilt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. So soll zur effizienten Bekämpfung und Prävention von biotischen Gefahren - zum Beispiel durch eingeschleppte Schädlinge wie dem Asiatischen Laubholzbockkäfer - die subventionsrechtliche Trennung von Schutzwald und Nicht-Schutzwald in diesem Bereich aufgehoben werden. Bisher unterstützte der Bund nur die Bekämpfung und Prävention im Schutzwald.

Aufgrund des Klimawandels, der die natürlichen Anpassungsprozesse im Wald zu überfordern droht, sind waldbauliche Massnahmen wie eine angepasste Jungwaldpflege notwendig, um den Wald darin zu unterstützen, seine Funktionen auch unter veränderten Klimabedingungen langfristig erfüllen zu können. Die vorgeschlagenen Ergänzungen im Waldgesetz nehmen diese Anforderungen auf.

Daneben stärkt die Ergänzung des Waldgesetzes die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes. Zur Förderung der Nutzung des einheimischen Rohstoffes und Energieträgers Holz werden die Rahmenbedingungen der Holzverwertung verbessert. Dazu unterstützt der Bund Innovationen im Bereich Holz.

 

Der Bundesrat hat die Änderung des Waldgesetzes am 16. April 2013 in die Vernehmlassung gegeben. Sie dauert bis am 14. August 2013.

Adresse für Rückfragen:

Rolf Manser, Chef der Abteilung Wald, BAFU, Tel. 031 324 78 39