Doppelt unseriöse Argumentation des WWF

Der WWF moniert heute, die Leistungen der Schweiz mit Blick auf die Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung EUTR seien ungenügend. Aus Sicht der Holzbranche ist der Vorwurf doppelt unseriös. Zum einen ist die Schweiz gar nicht Teil der Staatengemeinschaft, welche die EUTR eingeführt hat. Zum andern ist es gerade den Umweltverbänden zu verdanken, dass dies so ist.

 

„Auf Betreiben der Umweltverbände hat die Schweiz vor wenigen Jahren eine Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte eingeführt – im Wissen darum, dass die EU kurz darauf eine eigene Regelung in Kraft setzen würde, eben die EU-Holzhandelsverordnung EUTR“, sagt Christoph Starck, Direktor von Lignum, Holzwirtschaft Schweiz in Zürich.

 

„Es war von Anfang an klar, dass sich die Schweiz mit ihrer eigenen, von grüner Seite durchgedrückten Regelung ins europäische Abseits manövrieren würde. Illegaler Holzschlag ist keine Bagatelle, da hat der WWF recht. Die Holzbranche hat aber mehrfach darauf hinge­wiesen, dass eine Deklaration von Holzart und Holzherkunft, wie sie die geltende Schweizer Deklarationspflicht seit 2012 fordert, inkompatibel ist mit dem Regime der EU-Holzhandels­verordnung EUTR, die illegal geschlagenem Holz den Marktzutritt verwehrt“, sagt Starck.

 

„Die Holzbranche selber hat vorgeschlagen, die EUTR für die Schweiz zu übernehmen, und hat nach der kurzsichtigen Einführung der Schweizer Holz-Deklarationspflicht unverzüglich das Gespräch mit dem Bund gesucht, um eine zur EUTR analoge Gesetzgebung im Rahmen der kommenden Vorlage zur Revision des Umweltschutzgesetzes ins Leben zu rufen,“ ergänzt Starck. „Dass eine EUTR-kompatible Gesetzgebung in der Schweiz diesen steinigen Umweg machen muss, geht auf die Umweltverbände zurück, nicht auf die Holzbranche.“

 

„Deshalb ist es billig, jetzt unserem Land vorzuwerfen, es dümple am Ende der Liste, was die EUTR-Umsetzung angehe“, sagt Starck. „Die Öffentlichkeit wird mit dieser Aussage, die Äpfel und Birnen durcheinanderwirft, hinters Licht geführt. Dies um so mehr, als nebulös mit den ‚Waldschutz-Leistungen‘ argumentiert wird. Die Schweizer Waldgesetzgebung und deren Umsetzung sind anerkanntermassen international führend. Der Schweizer Wald wird traditionell nachhaltig bewirtschaftet.“

 

„Kommt dazu, dass die Branche ihre Hausaufgaben mit der Umsetzung der Deklarationspflicht gemacht hat“, schliesst Starck. „Bei Kontrollen des Eidgenössischen Büros für Konsumenten­fragen fand sich 2013 bei 96% der überprüften Produkte eine korrekte Deklaration der Holzart und bereits bei 71% der betroffenen Produkte eine richtig ausgewiesene Holzherkunft. Das ist so kurz nach der Einführung des Regimes eine beachtliche Leistung und hat deshalb erst kürzlich Lob seitens des Bundes erhalten.“