Label für Schweizer Holz verdient das Vertrauen der Verbraucher

Ein Beitrag des Zürcher „Tages-Anzeigers“ unterstellt dem Herkunftszeichen Schweizer Holz heute Irreführung der Verbraucher. Lignum verwahrt sich gegen diesen Vorwurf. Die Regelungen für die Vergabe des Labels übertreffen sogar die geltenden Vorgaben der Swissness-Gesetzgebung.

 

Das Herkunftszeichen Schweizer Holz steht dafür ein, dass damit ausgezeichnetes Holz in der Regel zu mindestens 80% aus der Schweiz stammt. Beim Rundholz müssen es 100% sein. Der „Tages-Anzeiger“ bewirtschaftet mit seinem Vorwurf, es seien bis zu 40% ausländisches Holz in Produkten erlaubt, die es tragen, die sprichwörtliche Ausnahme von der Regel: die drei Industrieprodukte Pellets, Span- und Faserplatten.

 

Für die Herstellung dieser drei Produkte – und nur für diese – gilt ein Mindestanteil von 60% Inlandholz. Diese Ausnahmeregelung ist im online greifbaren Reglement des Herkunftszeichens Schweizer Holz öffentlich festgehalten. Pellets, Span- und Faserplatten erreichen aber trotz der tiefer gelegten Latte dennoch annähernd einen Anteil von 80% Inlandholz, wenn sie das Label tragen. Und: Die Vorschriften des Herkunftszeichens Schweizer Holz für die drei Industrie­produkte sind sogar schärfer als die geltenden Swissness-Anforderungen.

 

Stossend ist, dass der „Tages-Anzeiger“ mit seiner Invektive gegen das Herkunftszeichen Schweizer Holz offene Werbung für das FSC-Label betreibt, dem in der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft die Nutzer davonlaufen. Das hat seinen Grund: Denn die Anforderungen, die es stellt, sind angesichts der Schweizer Realität umfassender Nachhaltigkeit im Wald in mancher Hinsicht als reiner Kontrollwahn zu qualifizieren.

 

Die im „Tages-Anzeigers“ kolportierte Kritik des WWF Schweiz, das Herkunftszeichen Schweizer Holz erbringe nicht den Nachweis einer ökologisch und sozial verträglichen Waldbewirtschaftung, trifft daneben. Zwar handelt es sich beim Herkunftszeichen Schweizer Holz um einen reinen Ursprungsnachweis und nicht um ein Nachhaltigkeitslabel. Aufgrund des international als vorbildlich anerkannten Schweizer Waldgesetzes und seiner mustergültigen Umsetzung in der Waldwirtschaft erreicht hiesiges Holz aber ein hervorragendes Nachhaltigkeitsniveau. Deshalb lässt die KBOB-Empfehlung zur Beschaffung von nachhaltig produziertem Holz das Herkunftszeichen Schweizer Holz als Nachweis der Herkunft aus legalen, nachhaltig bewirtschafteten Quellen ausdrücklich zu.

 

Wörtlich heisst es in der Empfehlung: „Unabhängig von den privatwirtschaftlichen Zertifizierungslabels kann auch die gesetzliche Grundlage eines Landes und ein guter Vollzug die nachhaltige Entwicklung des Waldes garantieren. Schweizer Waldbesitzer bewirtschaften ihre Wälder aufgrund eines der weltweit strengsten Waldgesetze bereits nachhaltig und im internationalen Vergleich auf höchstem ökologischen Niveau. Oder wie es der Bundesrat formulierte: ‚Der Schweizer Wald wird dank der hohen Anforderungen und eines flächendeckenden Vollzugs durch die kantonalen Forstdienste nachhaltig bewirtschaftet. Schweizer Holz erfüllt damit die Anforderungen einer nachhaltigen und legalen Holznutzung hinreichend.‘ “

 

 

Das FSC-Label steht demgegenüber immer wieder in der Kritik, weil es auch Waldbewirtschaf­tungs­formen Nachhaltigkeit bescheinigt, die mit einem am Schweizer Waldgesetz geschulten Verständnis des Begriffs nichts gemein haben. Endgültig absurd wird die Empfehlung von FSC als glaubwürdigere Alternative zum Herkunftszeichen Schweizer Holz, wenn man sich vor Augen hält, dass auch FSC durchaus von der Möglichkeit Gebrauch macht, Teilleistungen gelten zu lassen. Das FSC-Gütesiegel senkt die Latte für den Nachweis, dass Holz und Holzprodukte aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen, im Fall von „FSC Mix“ auf 70%.


Die Facts zum Herkunftszeichen Schweizer Holz

 

Das Herkunftszeichen Schweizer Holz weist den Schweizer Ursprung von Holz nach. Vergeben wird es durch Lignum, Holzwirtschaft Schweiz, die Dachorganisation der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft. Alles Holz, welches in Schweizer oder Liechtensteiner Wäldern gewachsen ist und in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein verarbeitet wird, kann mit dem Herkunftszeichen markiert werden.

 

Bei gemischten Produkten darf ein Anteil des Holzes ausländischer Herkunft sein, jedoch nur, wenn das Holz aus vergleichbaren Produktionsregionen (Mitteleuropa) stammt. Ausserdem muss es in diesem Fall ein Nachhaltigkeitslabel wie FSC oder PEFC tragen oder über eine kontrollierte Herkunft verfügen: Es darf nicht illegal geschlagen worden sein. Garant dieser Vorgabe ist bei Importen aus der EU die dort in Kraft stehende Europäische Holzhandelsverordnung EUTR.

 

Mindestens 80% des Holzes (Rundholz: 100%) müssen gemäss Reglement des Herkunftszeichens Schweizer Holz aus der Schweiz stammen. Nur gerade bei drei Produkten (Pellets, Span- und Faserplatten) liegt der Mindestanteil von Schweizer Holz bei 60%. Hintergrund dieser Ausnahmeregelung ist, dass aufgrund der sehr hohen Holzmengen, die für die Herstellung dieser Produkte benötigt werden, chargenweise ein 80%-Mengen­anteil nicht garantiert werden kann. Alle drei Produkte mit Label erreichen trotz expliziter Ausnahme­regelung dennoch annähernd einen 80%-Anteil Schweizer Holz.

 

Das öffentlich zugängliche Reglement des Herkunftszeichens Schweizer Holz gibt Auskunft über die genauen Anforderungen an verschiedene Produkte. Sie sind konform mit den Vorgaben der Swissness-Gesetzgebung. Die gemäss Label-Reglement geltenden Mengenvorschriften für die drei Produkte Pellets, Span- und Faserplatten übertreffen sogar die gesetzlichen Swissness-Anforderungen.

 

Denn für Industrieprodukte gelten rechtlich keine Mengenvorschriften, sondern allein Vorgaben zum Anteil der Herstellungskosten, die mindestens zu 60% in der Schweiz anfallen müssen, sowie zum wesentlichen Wertschöpfungsschritt, der zwingend im Inland erfolgen muss. Diese beiden Punkte werden mit den geltenden Vorschriften zum Herkunftszeichen Schweizer Holz auch für Pellets, Span- und Faserplatten erfüllt – mit der Mengenanteils-Vorschrift werden sie sogar übererfüllt.

 

 

Sachinformationen zum Herkunftszeichen Schweizer Holz
http://www.lignum.ch/holz_a_z/holz_labels/

 

Endverbraucher-Website zum Herkunftszeichen Schweizer Holz

www.holz-bois-legno.ch