Der Ständerat will die rechtlichen Grundlagen für Rundholzlager im Wald schaffen.

Am Donnerstag 13. Dezember hat der Ständerat einer Motion der UREK (Umweltkommission) oppositionslos zugestimmt, die Rundholzlager im Wald ermöglichen will. Diese fordert, dass Waldeigentümern und Sägereien erlaubt wird, Schweizer Rundholz im Wald zu lagern.

 

Die Lager müssen der regionalen Bewirtschaftung des Waldes dienen. Umweltministerin Doris Leuthard hatte sich bereit erklärt, den Auftrag entgegenzunehmen. Dieser sei mit den Grundsätzen der Raumplanung und der Walderhaltung konform, sagte sie. Dies bildet die Grundlage dafür, dass Nasslager zukünftig auch im Wald möglich sind und somit deutlich kostengünstiger als heutzutage auf Industrieland. Die Kommission hatte die Motion ausgearbeitet, um das Anliegen einer parlamentarischen Initiative teilweise aufzunehmen. Diese stammt von BWB-Präsident und Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP/BE). Er verlangt, dass Sägereien und andere Holzindustrie-Betriebe in den Wald verlegt werden dürfen, damit sie mit günstigen Bedingungen konkurrenzfähig produzieren können. Diese Lockerung des Rodungsverbots gehe zu weit, sagte Kommissionssprecher Werner Luginbühl (BDP/BE). Das Parlament habe eine solche Regelung bei der letzten Revision des Waldgesetzes abgelehnt.

 

Quelle: sda, mit eigenen Kommentaren