Die Kommission des BHFF ist dafür verantwortlich, dass die Mittel gemäss Reglement und Kriterien eingesetzt werden.
Die von den Waldbesitzern einbezahlten Mittel werden für folgende Bereiche eingesetzt:
Nachstehend handelt es sich um bewilligte Projekte. Die Mittel werden entweder als Pauschalbetrag (Aus- und Weiterbildung, teilweise Projekte) oder mit einem Kostendach (nach effektiver Abrechnung) ausgerichtet. Nicht benötigte Mittel werden dem Fonds zurückgeführt.
Aus- und Weiterbildung
Projekte
Beiträge werden auf Gesuch hin beschlossen, wobei die BHFF Kommission die erwartete Wirkung im Sinne des Reglements und der Kriterien gewichtet.
Nachstehend sind sämtliche beschlossenen Projekte des BHFF seit der Gründung aufgelistet. Projekte und Aktivitäten wurden dem Beschlussjahr durch die BHFF-Komission zugewiesen. Diese stimmen nicht immer mit den jeweiligen Jahresrechnungen überein, weil die Beiträge entweder nicht im selben Geschäftsjahr zur Auszahlung gelangten oder nicht die vollen Projektbeiträge beansprucht wurden.
Die Beiträge an die solidarischen Gemeinschaftswerke und die Ausrichtung der Beiträge an Kursrestkosten (insb. an den WVS) stimmen mit den jeweiligen Jahresabschlüssen überein.