Waldvignette führt "Rostigen Paragraphen 2013" auf den Holzweg

Am 13.05.2013 überreichte die IG Freiheit Stefan Flückiger, Geschäftsführer der Berner Waldbesitzer BWB, den rostigen Paragraphen 2013 im Kaufleuten. Dieser zeichnet gemäss den Anforderungen der IG Freiheit die dümmsten Gesetze und Verordnungen aus, die durch Politiker und Behörden lanciert wurden. Der Gewinner wird durch ein öffentliches Voting ermittelt. Am Voting 2013 haben sich gemäss Auskunft der IG Freiheit- rund 2000 Personen beteiligt.

 

Flückiger schmunzelt über die Preisverleihung, da er offensichtlich ohne die Wettbewerbsvoraussetzungen zu erfüllen, Gewinner des Preises wurde. Flückiger ist weder Politiker noch Behördenmitglied; ebenso wenig war für die Lancierung der Waldvignette ein neues Gesetz oder Verordnung nötig.

Medien land- auf landab verbreiten, dass die Waldvignette vorerst obligatorisch und erst unter dem Druck der Öffentlichkeit als freiwillig eingeführt worden sei. Die Berner Waldbesitzer BWB halten fest, dass die Waldvignette zu keinem Zeitpunkt als obligatorisch vorgesehen war. Die Behauptung einer Tageszeitung, die Berner Waldbesitzer fordern eine obligatorische Waldvignette hat die Gemüter von Bürgern und Redaktionen landauf landab erhitzt und die IG Freiheit offenbar zur Nomination veranlasst – zu Unrecht, wie Flückiger an der Preisverleihung im Kaufleuten vom 13.05.2013 festhält.

 

Eine obligatorische Waldvignette hätte einen entsprechenden Gesetzesartikel vorausgesetzt. Die Berner Waldbesitzer sind ein Verein und ihr Geschäftsführer ohne politisches Mandat. Die freiwillige Waldvignette haben sie umgehend nach ihrem einstimmigen Ja zum „Fonds Wald und Tourismus“ an der Hauptversammlung im Oktober 2012 eingeführt. Zu einem Zeitpunkt, als die Revision des Kantonalen Waldgesetzes in Bern im Grossen Rat noch nicht abgeschlossen war. Eine Waldvignette stand zu keinem Zeitpunkt im Grossen Rat zur Debatte.

 

Waldvignette löst anstehende, unausweichliche Aufgaben ohne Staat, Bürokratie; Verursacher- und bedarfsgerecht in Partnerschaft

Mit der Waldvignette haben die Berner Waldbesitzer BWB in der Schweiz erstmals ein Instrument zur Lenkung und Förderung der Freizeitnutzung im Wald eingeführt, das ohne staatliche Organe und zusätzliche Verwaltungsstellen eine aktuelle Aufgabe löst.

Zahlreiche Berichterstattungen und Untersuchungen zeigen, dass sich die Nutzungskonflikte zwischen Freizeitnutzern im Wald häufen. Die Folgekosten dieser Freizeitnutzungen bleiben häufig beim Waldbesitzer alleine hängen. Dies beinhaltet den Rückbau von unzulässig erstellten Werken (wegen der Werkeigentümerhaftung und Haftungskosten) bis zur Moderation von Konflikten unter Freizeitnutzern. Einige Kantone in der Schweiz haben bereits staatliche und bürokratische Lösungen getroffen. Freiburg und Solothurn haben eine staatliche Abgabe je Einwohner eingeführt, Basel hat ein Bikeverbot abseits von Waldstrassen durchgesetzt. Alle diese Lösungen fordern vom Staat Leistungen für die Erfüllung privater Freizeitbedürfnisse auf Kosten der Steuerzahler – ohne wirkliche Mitgestaltungsmöglichkeit der Freizeitnutzer.

 

Argument der Doppelbesteuerung hält nicht stand

Das verschiedentlich angeführte Argument, dass Freizeitnutzende sich bereits mit Steuergeldern in genügendem Umfang am Bau der Waldstrassen beteiligt haben sollen, hält bei seriöser Recherche nicht stand. Der Saldo aller Waldleistungen der Waldbesitzer an die Öffentlichkeit führt nach Abzug aller Beiträge an den Bau von Strassen, klar zu einem Guthaben seitens der Waldeigentümer. Waldbesitzer erbringen Waldleistungen wie Grundwasserschutz, Schutzwirkung vor Naturgefahren, Asyl für verdrängte einheimische Tier- und Pflanzenarten, CO2 Speicherung, Steuern auf Grundeigentum, Erholungsleistung in Milliardenhöhe pro Jahr.

Jeder Unternehmer und Bürger weiss, dass mit dem Kauf bzw. mit der Investition nur ein sehr kleiner Teil der Gesamtkosten gedeckt sind, die mit dem Betrieb und der Nutzung einer Anlage in Zusammenhang stehen. Zudem wird der Wald vielerorts abseits von Strassen genutzt und führt zu erheblichen Belastungen des Waldeigentümers.

 

Preisverleihung würdig und fair verlaufen

Stefan Flückiger hält fest, dass die Preisverleihung im „Kaufleuten“ in Zürich würdig und fair verlaufen sei. Die Berner Waldbesitzer erhielten die Gelegenheit, die Fehlinformationen (die durch nicht-anwesende Medien weiterverbreitet wurde) zu korrigieren. Die Veranstalter entschieden sich offenbar den Preis dennoch zu überreichen. Etliche Rückmeldungen am Anlass selber bestätigen, dass von Teilnehmenden nicht ganz verstanden wurde, weshalb die eigenverantwortliche nicht-staatliche und unbürokratische Waldvignette Preisgewinnerin ist – sie erfülle die Anliegen der IG Freiheit zu 100%. Geschäftsführer Stefan Flückiger unterstützt persönlich das Anliegen der IG Freiheit. Waldeigentümer sehen sich einem zunehmenden Regulierungseifer von Behörden ausgesetzt, der die Eigentumsrechte immer mehr beschränkt und die Eigenwirtschaftlichkeit der Waldeigentümer verschlechtert.

Botschaft aus Voting ernst nehmen – Partnerschaft gefordert.

Flückiger nimmt die Botschaft aus dem Voting der IG Freiheit ernst. Die Freizeitnutzenden wollen keine obligatorische Abgabe, was nachvollziehbar ist. Soll die Freizeitnutzung des Waldes auch künftig ohne staatliche Regulierung in heutiger Qualität erhalten bleiben, so braucht es eine breite Partnerschaft zwischen Waldnutzern und Waldbesitzern. Auch das „freie Betretungsrecht im ortsüblichen Umfang“ im Wald und dessen Folgekosten müssen partnerschaftlich finanziert sein. Die Waldvignette ist ein geeignetes Instrument, bei dem die Erholungssuchenden deutlich mehr Mitwirkungsmöglichkeiten haben, als bei einer staatlichen Lösung. Zudem drückt es die Wertschätzung für die einzigartigen Erholungsleistungen der Waldeigentümer in direktem Kontakt aus.