Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Revision der Waldverordnung genehmigt. Die neuen Bestimmungen haben zum Ziel, den Wald künftig besser vor Schadorganismen zu schützen, ihn für die Herausforderungen des Klimawandels zu wappnen und die Holznutzung sowie die Arbeitssicherheit bei der Holzernte zu stärken. Der Bundesrat folgt damit dem Parlament, welches das Waldgesetz im März 2016 entsprechend ergänzt hatte. Das revidierte Waldgesetz und die angepasste Waldverordnung treten ab 1. Januar 2017 in Kraft.
Am 18. März 2016 beschloss die Bundesversammlung Ergänzungen des Waldgesetzes, um den Schutz des Waldes vor Schadorganismen sowie die Waldpflege zur Anpassung an den Klimawandel zu stärken. Zudem sollen mehr einheimisches Holz genutzt und verwendet sowie die Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft verbessert werden. Neu werden die Anforderungen an die Arbeitssicherheit für nicht-forstlich ausgebildete Personen erhöht, die für Auftraggeber Holzerntearbeiten ausführen.
Der Bundesrat hat am 17. August 2016 die Änderungen der Waldverordnung beschlossen und hat diese Anpassungen sowie das revidierte Waldgesetz auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Die Änderungen im Bereich der praktischen Weiterbildung treten auf den 1. Januar 2018 in Kraft.
Zudem hat der Bundesrat das Reglement über die praktisch-forstliche Ausbildung von Hochschulabsolventinnen oder Hochschulabsolventen im forstlichen Bereich aufgehoben und folgende Erlasse geändert: Geoinformationsverordnung, Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Gebührenverordnung BAFU, Pflanzenschutzverordnung.