Der BWB hat mit dem Staatsforstbetrieb Bern (SFB) forstliche Hilfskräfte ausgebildet, die fürs Entrinden von
Sturmholz sowie weiteren Arbeiten eingesetzt werden können. Diese Massnahme wurde getroffen, um dem
drohenden Fachkräftemangel in der Borkenkäferprävention und -bekämpfung entgegen zu wirken. Die
forstlichen Hilfskräfte sind Stellensuchende, die in einem 5-tägigen Ausbildungskurs vom SFB im Umgang mit
dem Eder (Entrindungsgerät) und der Motorsäge geschult wurden.
Was können die forstlichen Hilfskräfte?
- Entrinden mit Eder
- Entasten von Nadelholz
- Einfache Trennschnitte (leichte Spannung) in übersichtlichen Situationen ausführen
- Stämme unter einfachen Bedingungen wenden
- Maschinen (Motorsäge, Eder) unterhalten
- Nothilfe leisten
Grundsätzlich wurden sie in den genannten Bereichen bestens ausgebildet. Kursziel war zusätzlich zu den
genannten Fähigkeiten das Erkennen der eigenen Grenzen. Allerdings fehlt ihnen die Erfahrung, gefährliche
Arbeitssituationen in jedem Fall sicher einschätzen zu können. Um Unfälle zu vermeiden, wurden gemeinsam
mit der Suva nachfolgende Einsatzbedingungen definiert:
Einsatzbedingungen für die Arbeit mit forstlichen Hilfskräften:
- Vor Arbeitsbeginn ist eine Standortbestimmung durchzuführen, um die effektive Fähigkeit dereinzusetzenden Hilfskraft festzustellen (s. Checkliste im Anhang).
- Einsatz der forstlichen Hilfskraft nur in Begleitung einer Fachperson (Forstwart/in EFZ). Diese istverantwortlich für die Beurteilung der Risiken am Arbeitsplatz und die Arbeitsanleitung.
- Forstliche Hilfskräfte dürfen nicht zum „Abstocken“ von Sturmholz eingesetzt werden.
- Forstliche Hilfskräfte dürfen keine Fällarbeiten ausführen.
- Forstliche Hilfskräfte können beim Sichern von liegenden Stämmen mitarbeiten, diese Arbeiten jedoch nicht selbständig ausführen.
- Bei einer längerfristigen Anstellung muss ein Holzerkurs à 10 Tage absolviert werden
Kontakt bei Bedarf an Arbeitskräften: gf@bernerwald.ch