Die regionalen Waldbesitzerorganisationen nehmen in Bezug auf das Thema Mountainbike eine wichtige Schlüsselrolle bezüglich der Kommunikation zu den WaldbesitzerInnen ein. Die lokal geplanten Routen sowie die anfallenden Nutzungskonflikte, können nur durch Verträge mit den einzelnen WaldbesitzerInnen geregelt werden, welche das Grundeigentum der Waldbesitzenden respektieren und die Nutzung und Mehraufwände entsprechend entschädigt werden.
Die Waldbesitzenden müssen die vertraglichen Risiken beachten (siehe Merkblatt). Von vorschnell unterzeichneten Vereinbarungen ist abzuraten. Absichtserklärungen, welche die Bereitschaft des Waldbesitzers signalisieren sich an einer vertraglichen Vereinbarung mit Entschädigungsansätzen zu beteiligen sind willkommen.
Der erarbeitete Haftungsleitfaden ist somit NUR gemeinsam mit Vereinbarungen zu Entschädigungen zwischen Waldbesitzenden und Trägerschaften anzuwenden.
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