Inkasso

Der Berner Holzförderungsfonds wird durch Beiträge der Waldbesitzer gespiesen. Diese liefern CHF 0.60/fm Holz (Stamm-, Industrie- und Energieholz), das in eine wirtschaftliche Verwendung gelangt in den Fonds ab. Mit dieser Abgabe erfüllen sie auch die gesetzliche Anforderung nach Waldgesetz.

 

Nach Inkassotyp werden zwei Kategorien unterschieden:

  • Dauermelder
  • Einzelmelder

 

Dauermelder schlagen regelmässig Holz und melden Ende Jahr die genutzte Menge via Online-Formular. Der BHFF stellt aufgrund dieser Beitragsmeldung Rechnung. Normalerweise sind Dauermelder organisierte Waldbesitzer (Burgergemeinden, Korporationen, Bäuerten, Einwohnergemeinden, grössere private Waldbesitzer).

 

Einzelmelder sind Waldbesitzer, die in unregelmässigen Abständen Holz nutzen. Sie erhalten vom Förster eine Holzschlagbewilligung. Der BHFF erhält von dieser Holzschlagbewilligung eine Kopie. Aufgrund dieser Kopie erhält der Waldbesitzer eine Zahlungseinladung des BHFF. Der Waldbesitzer trägt im Einzahlungsschein die tatsächlich genutzte Holzmenge ein und überweist diese. Damit hat er seine Pflichten erfüllt.

 

Der BHFF meldet regelmässig dem Forstdienst, welche Waldbesitzer den BHFF abgerechnet haben.